Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, ist über Werkstatträte und seit Juni 2001 über eine eigene Mitwirkungsverordnung vorgesehen: Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WM- VO). Obwohl diese Verordnung vor 20 Jahren in Kraft getreten ist und eine beachtliche Anzahl von Personen betrifft, liegt erst jetzt die erste empirische Bestandsaufnahme dazu vor, wie die WMVO in der Praxis umgesetzt wird und wie nachhaltig die bestehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in der Praxis verankert sind. Der vorliegende Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse der empirischen Dissertation vor und greift die Fragestellung auf, wie durchsetzungsstark Werkstattratsgremien im Werkstattalltag sind.
Werkstätten und das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis
Eine der normativen Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die stark ...
Bildquelle: Gemeinsam leben, Ausgabe 3/2021
Tabelle 1: Eckdaten der qualitativen und quantitativen Erhebungsphasen