WISSEN• Abnahme und Gewährleistung
Wenn die Abnahme Ihres Bauvorhabens vor der Tür steht, heißt dies, dass Ihr Haus fertiggestellt und im Regelfall bezugsfertig sein sollte – es ist also ein freudiger Anlass. Dennoch sind ein paar wichtige Punkte vor und bei der Abnahme unbedingt zu berücksichtigen:
■ Das Haus sollte unbedingt auch abnahmereif sein, d. h. die Leistungen des Bauunternehmers sind vollständig erbracht und im Wesentlichen mängelfrei. Haben Sie zum Beispiel ein schlüsselfertiges Haus bestellt und es fehlt noch die Heizung, ist das Haus nicht abnahmereif.
■ Eine Abnahme ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer. Dies bedeutet, dass Sie entscheiden, was im Abnahmeprotokoll steht und nicht der Bauunternehmer. Sollte sich also bei einer Abnahmebegehung der Bauunternehmer weigern, Mängel aufzunehmen o. ä., können Sie selbst ein Protokoll ...