... Marktforschungsinstituts Innofact. Oft geht es nicht nur um Schlamperei, sondern auch um überhöhte Rechnungen und nicht eingehaltene Termine. Wer hier zu seinem Recht kommen will, sollte einige Regeln beachten.
Gute Handwerker finden
Wichtig ist vor allem der erste Schritt: die Suche nach einem geeigneten, seriösen Betrieb. „Grundbedingung ist, dass das Unternehmen in der Handwerksrolle eingetragen ist“, erklärt Michael Rohrmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das bedeutet: Der Handwerksbetrieb wird in diesem Register geführt und wurde somit auch ordnungsgemäß zugelassen. Die zuständigen regionalen Handwerkskammern geben darüber Auskunft. Viele von ihnen bieten auf ihrer Homepage zudem spezielle Suchmaschinen für Handwerker an. Tipp: Achten Sie darauf, dass der Betrieb in Ihrer Nähe liegt, damit Sie für An- und Abfahrtswege nicht mehr bezahlen müssen als nötig. Einen Überblick verschafft darüber hinaus der Zentralverband des Deutschen Handwerks (zdh.de). Auch Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften können gute Informationsquellen sein – aber natürlich auch Freunde, Bekannte und Verwandte.
Bei größeren Bauvorhaben besteht zudem die Möglichkeit, sich Referenzobjekte zeigen zu lassen, für die das Unternehmen verantwortlich war. Nach der ersten Kontaktaufnahme spielt auch das Bauchgefühl eine Rolle. Wirkt der Mitarbeiter sympathisch? War das Gespräch offen und ehrlich oder eher halbseiden?
EXPERTE
VERBRAUCHERSCHÜTZERMichael Rohrmann
Vereinbarungen treffen
Ist ein geeigneter, seriös scheinender Betrieb gefunden, sollten Sie das Projekt sehr sorgfältig durchplanen, um einen möglichst präzisen Auftrag erteilen zu können. Also: Was genau soll gemacht werden? Wie viel Geld steht dafür zur Verfügung? Wer entscheidet über die Details des Auftrags, etwa über Farben, Muster, Material? Können die Arbeiten vor Ort besichtigt werden? Wann und in welchem Zeitrahmen sollen die Leistungen erbracht werden? „Verbindliche Termine und Fristen sollten unbedingt vereinbart werden“, empfiehlt Michael Rohrmann. Der Experte schränkt aber auch ein: „Werden diese nicht eingehalten, hat man nicht gleich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Man muss dem Unternehmen die Chance auf einen zweiten Termin geben. Sollte es allerdings durch den Terminverzug zu einem bezifferbaren Schaden kommen, hat man Anspruch auf Schadensersatz.“ Ein Tipp: Bei Absprachen vor Ort ist es günstig, einen Zeugen dabeizuhaben.
NACHLÄSSIG
Unprofessionelle Arbeit? Das muss man sich nicht gefallen lassen!
Jederdritte Deutsche hatte kürzlichProbleme bei Reparaturen oder am Bau
Frage der Kosten
„Überhöhte Rechnungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten“, sagt Michael Rohrmann. Darum empfiehlt die Verbraucherzentrale, gleich von mehreren Firmen einen Kostenvoranschlag einzuholen und Preise zu vergleichen. „In den Angeboten sollten bereits sämtliche Leistungen, die Kosten der benötigten Materialien, Arbeitslohn und auch zusätzliche Kosten wie eine Fahrzeugpauschale so präzise wie möglich festgehalten sein“, rät der Experte. Dann werden später keine überflüssigen Arbeiten getätigt, und man kann sich bei Problemen auf das Dokument berufen.
Achtung, manche Kostenvoranschläge enthalten Floskeln wie „Materialkosten nach Aufmaß“ oder „Arbeitsstunden nach Aufwand“. Hier muss man nachhaken, weil kein eindeutiger Hinweis auf den Endpreis gegeben ist. Übrigens: Eine Abweichung von 15 bis 20 Prozent gegenüber den veranschlagten Kosten ist erlaubt, sofern der Handwerksbetrieb die Steigerung begründen kann. Was aber, wenn die Abweichung über diese 20 Prozent hinausgeht? „Dann raten wir dazu, den nicht strittigen Teil plus 20-prozentiger Erhöhung zu zahlen“, so Michael Rohrmann. „Man sollte dem Unternehmen aber mitteilen, dass man nicht bereit ist, die darüber hinausgehenden Kosten zu übernehmen.“
Für Kopfschütteln sorgen häufig auch einzelne Positionen auf der Rechnung. Etwa die Kosten für zwei Handwerker. Die müssen nicht gezahlt werden, wenn es sich um einfache Arbeiten handelt, die auch eine einzelne Person leicht hätte erledigen können. Ein unzulässiger Trick ist es auch, Fahrtkosten zu berechnen, weil ein spezielles Werkzeug aus der Firma geholt werden musste. Ein Fachmann sollte vorher wissen, welche Gerätschaften er benötigt.
Vermeiden lassen sich derartige Überraschungen, wenn ein verbindlicher Festpreis vereinbart wird. Der darf nicht über überschritten werden. Auch hier können vorab eingeholte Kostenvoranschläge als Orientierungshilfe dienen. Der Nachteil: Womöglich setzt der Handwerker den Festpreis etwas höher an, um so unvorhergesehene Kosten auszugleichen.
Ein Tipp für Sparfüchse: Bei Handwerkerarbeiten am selbst bewohnten Eigenheim darf man in der Regel 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzen, außerdem Anfahrtskosten und Verbrauchsmaterialien. Insgesamt kann man so bis zu 1200 Euro pro Jahr zurückerhalten. Voraussetzung: Die Rechnung wurde per Überweisung beglichen und nicht bar.
Circa60 Euro kostet eineHandwerkerstunde
»Zu den häufigsten Streitpunkten gehörenüberhöhte Rechnungen. « Michael Rohrmann, Verbraucherzentrale
MEHRKOSTEN
Entsteht plötzlich ein Mehraufwand, muss der Handwerker dies seinem Kunden sofort mitteilen
Vorsicht, Abnahme!
Nach Abschluss der Arbeiten sollten Kunden sorgfältig prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß und wie vereinbart erbracht wurden. Denn nach Abnahme gilt die Handwerkerleistung rein rechtlich im Wesentlichen als gebilligt. Und der Handwerker hat Anspruch auf fristgerechte Bezahlung. Darum: Fallen Mängel auf, sollten diese sofort reklamiert werden – spätestens bei der Abnahme. Dann ist der Werkunternehmer noch in der Pflicht, die Arbeiten vollständig auszuführen. Darum keinesfalls dazu drängen lassen, trotz bekannter Mängel ein Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Damit setzt der Kunde seine Gewährleistungsrechte aufs Spiel.
„Bei Mängeln am besten den Handwerker schriftlich per Einschreiben darüber in Kenntnis setzen, dass sie vorhanden sind, und ihn auffordern, diese innerhalb einer Frist von üblicherweise 10 Tagen bis zwei Wochen, zu beseitigen“, sagt Rohrmann. Bis zur Beseitigung des Mangels kann ein Teil des Rechnungsbetrags einbehalten werden. Wird der Handwerker innerhalb dieser Frist nicht tätig, oder misslingt die Nachbesserung, hat man sogar das Recht, einen anderen Handwerksbetrieb zu beauftragen – auf Kosten des ursprünglichen Vertragspartners. In der Fachsprache heißt das „Selbstvornahme“. Vorher sollte man aber unbedingt beweiskräftige Fotos machen und Zeugen hinzuziehen!
Schwieriger ist es, wenn dem Kunden die fehlerhafte Arbeitsleistung erst nach der Abnahme auffällt. Dann ist er in der Beweispflicht, dass Mängel vorhanden und diese nicht erst nach der Abnahme entstanden sind. „Grundsätzlich hat der Kunde aber noch zwei Jahre nach der Abnahme das Recht auf Nachbesserung“, sagt Michael Rohrmann. Etwa bei Reparaturarbeiten oder der Herstellung einer Sache. Bei Leistungen am Bau sogar fünf Jahre. Danach ist es zu spät. „Es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass das Unternehmen von den Mängeln wusste und diese arglistig verschwiegen hat“, so der Experte der Verbraucherzentrale.
Übrigens, auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen können kostenlose Informations-Flyer heruntergeladen werden, die ausführlich über Probleme mit Handwerkern und Notdiensten informieren.