In der DDR waren Jahresendprämien wesentliche Teile des Gehalts. Seit Jahren wird gestritten, ob und wie diese für die Rente gewertet werden. Mehr noch: Wer jetzt voreilig eine Prüfung beantragt, muss mit Kürzung rechnen.
Bildquelle: Rente & Co, Ausgabe 4/2019
Fast jeder Beschäftigte in der DDR bekam eine Jahresendprämie. Bei vielen ist dies bei der Rente nicht vermerkt.
1,3 Mio.
Menschen in Ostdeutschland erhalten bisher Leistungen aus dem Rentenüberleitungs- bzw. dem AAÜ-Gesetz. Hunderttausende weitere hätten aber Anspruch, wenn es keinen Streit um die Jahresend-Prämien gäbe.
Eigentlich müsste die Sache klar sein. Bereits 2007 urteilte das ...