Bildquelle: Clever reisen!, Ausgabe 2/2018
Der Flieger landet zu spät, der Anschlussflug ist längst weg-der Urlaub fängt mit Ärger an. Nun heißt es, Ruhe bewahren und nichts wie hin zum Airline-Schalter. Denn: In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf einen Ersatzflug.
Eigentlich ist die Sache klar: „Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen der Anschlussflüge“, heißt es in den Standard-Vertragsbedingungen, die den Tickets beiliegen. Einige Gesellschaften folgen jedoch einer ...