Auf Initiative der Stadt Rostock und in Absprache mit den beiden Landesherren, Herzog Albrecht V, (1412–1423) und Johann III., (1385–1422) wurde im Jahr 1419 in Rostock eine „hohe Schule“ gegründet. Da Rostock keine freie Reichsstadt war, war das Einverständnis der Herzöge notwendig. Die Herzöge überwiesen der hohen Schule zu deren Unterhalt die Einkünfte von verschiedenen Domänen und Vorwerken, während die Stadt pro Jahr 800 Gulden zahlte. Außerdem verpflichtete sich die Stadt, zwei Gebäude einzurichten, das eine mit größerem Auditorium, das andere mit Wohnungen für die Professoren.
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Bildquelle: Münzen & Sammeln, Ausgabe 2/2020