Am 12. März präsentierte der Hamburger Senat das neue Fischereigesetz der Hansestadt. In diesem Gesetz wird das Freizeitangeln als bedeutendste Art der Fischerei anerkannt. Und so flossen zahlreiche neuere Forschungsergebnisse aus dem Bereich Fischerei und Freizeitangeln in das neue „Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz“ ein.
Ein Gesetz für die Angler, ein Gesetz für die Fische!
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
Während der Zanderschonzeit (1. 2.-31. 5.) Raubfischköderverbot
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
Dieses moderne Gesetz ist wegweisend und müsste endlich eine Vorbildfunktion für alle alten Fischereigesetze in Deutschland haben. Denn hier geht es um den Erhalt unserer Fischbestände und um nachhaltige Angelfischerei. Das heißt: Wir Angler werden weiter Fische fangen und verwerten, aber ohne unsere Fischbestände zu gefährden oder gar zu zerstören. Die irrsinnige Forderung, aus falsch verstandenem Tierschutz jeden gefangenen maßigen Fisch zu töten, kommt hier nicht vor. Ganz im Gegenteil, ist es sogar verpflichtend, Fische ab einer bestimmten Größe zurückzusetzten, um den Bestand an wertvollen Laichtieren aufrecht zu erhalten und zu stützen. Lediglich Fische in der idealen Speisegröße dürfen entnommen werden. Zu kleine Fische, die das Mindestmaß nicht erreicht haben, müssen auch wieder zurück ins Wasser. Die neuen Maße mit dem „Entnahmefenster“ und weitere Regelungen sehen Sie auf dieser Seite.
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
GEHT ES DEN FISCHEN GUT, FREUEN SICH DIE ANGLER!
Für den Fischbestand ist das ein großer Schritt nach vorn, denn es wird nicht immer nur oben abgeschöpft und die kleinen bleiben übrig, sondern es kann sich ein gesundes Gleichgewicht einstellen. Dazu gehört natür-lich auch eine sinnvolle Fangbegrenzung von der Stückzahl her, aber das kennt man ja aus den meisten Vereinsgewässern sowieso.
Weitere Maßnahmen zum Fischschutz sind ein generelles Raubfischköder-Verbot während der Zanderschonzeit und die zwingende Verwendung von gummierten Keschern. Das gilt aber erst ab 2021, so haben alle Angler genügend Zeit, ihre alten Kescher auszutauschen. Ansonsten ist aber geplant, das Gesetz zum Ende der Zanderschonzeit, also am 1. Juni, in Kraft treten zu lassen.
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
Der 35er Hafenbarsch darf gerade noch entommen werden
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
Die 44er Quappe aus der Elbe liegt mitten im "Entnahmefenster"
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019
Fast 1 m: Der Bille-Hecht muss künftig zurück
Neu: Fischereiabgabe und sonstige Regelungen
Alle Angler müssen künftig die Hamburger Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro/Jahr zahlen. Das gilt für alle Angler, auch aus anderen Bundesländern. Für professionelle Angelguides gibt es Sonderregelungen. Die Einnahmen kommen vollständig der Fischerei zugute.
Bildquelle: AngelWoche, Ausgabe 80/2019