Dr. Manuel Klar, RA
Der Einsatz algorithmenbasierter Systeme hat das Potenzial, nahezu jegliche menschliche Entscheidungsfindung zu ersetzen, mindestens jedoch zu unterstützen. Das Datenschutzrecht wird hierdurch vor besondere Herausforderungen gestellt. So stehen auf künstlicher Intelligenz und Big-Data-Analysen basierende Datenverarbeitungen teils diametral im Gegensatz zu einigen Grundprinzipien des Datenschutzrechts. Ein genereller Zielkonflikt scheint beispielsweise in Bezug auf den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung zu existieren – denn eine umfangreiche Datenbasis stellt ...