... die Modernisierung von einzelnen Sanitärobjekten: die KfW vergibt im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455-B) Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Wohnraum-Barrieren.
Bild: Kaldewei
Rückblick: Seit 2009 wurden bereits knapp 410 000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455-B) angepasst bzw. umgebaut. Das Programm deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Barrieren ab. Etwa Badumbauten zur Schaff ung bodengleicher Duschplatze, den Abbau von Barrieren bei Hausund Wohnungseingängen, den Einbau von Aufzugsanlagen, Treppenlift en und Rampen oder den Einbau von Assistenzsystemen. Im vergangenen Jahr wurden 63 000 Wohneinheiten gefördert, dann war der Fördertopf leer. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat entsprechend reagiert und für 2020 die Mittel deutlich erhöht. 2020 stehen 100 Mio. Euro bereit. Damit dürft e die Zahl der geförderten Wohneinheiten merklich steigen.
Was und wie gefördert wird
Für einzelne Maßnahmen wie der Schaffung einer bodengleichen Dusche vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein Haus umfänglich saniert und zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt sogar 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro) erstattet. Anträge können von privaten Bauherren und Mietern gestellt werden. Die Mindestinvestition beträgt 2000 Euro.
Wichtig: Der Förderantrag ist immer vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/info-zuschussportal) online zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn und sind also im Vorfeld möglich. Die Förderzusage wird dem Vernehmen nach in der Regel innerhalb eines Tages erteilt.
Ein Blick auf das Badezimmer
Für das SHK-Handwerk ist vor allem der Bereich „Badumbau / Maßnahmen an Sanitärräumen“ interessant. Er ist dem Förderbereich 5 zugeordnet und beinhaltet folgende förderfähige Maßnahmen:
Anpassung des Raumzuschnitts
Sanitärräume müssen mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Zusätzlich müssen Bewegungsfl ächen eingehalten werden:
• Vor den einzelnen Sanitärobjekten muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfl äche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsfl ächen überlagern dürfen.
Ein Merkblatt informiert über die technischen Mindestanforderungen. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002.
Bild: IKZ / Quelle: KfW
• Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
Die Räume müssen Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sind. Vorzusehen sind außerdem Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen.
Scha_ ung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet und mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Modernisierung von Sanitärobjekten
• Waschbecken/Waschtische müssen mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein und Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen bieten.
• WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs und Urinale müssen in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe fl exibel montierbar sein.
• Badewannen einschließlich mobiler Lift systeme müssen eine Höhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Lift systemen unterfahrbar sind.
Förderfähig sind außerdem Produkte und Nebenarbeiten wie Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen, bedienungsfreundliche Armaturen, rutschfeste Fliesen, Beleuchtung oder Be- und Entlüft ung sowie alle notwendigen Folgearbeiten (Maler, Putz, Estrich, Fliesen, Elektro).
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
In diesem Zusammenhang darf auch ein Blick auf den Förderbereich 6 „Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag“ nicht fehlen. Dabei geht es um den Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsys temen („Ambient Assisted Living“ - AAL) oder Smart-Home-Anwendungen. Als förderfähig führt die KfW auf (Auszug):
• Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunika tion, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik.
Neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien können auch Mieter einen Investitionszuschuss für den Umbau ihres Bades erhalten. Zuvor sollten sie jedoch die Zustimmung des Vermieters zu dem geplanten Vorhaben einholen.
Bild: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft
Einzelmaßnahmen wie die Umgestaltung des WCs sind förderfähig. Die Mindestinvestition beträgt 2000 Euro.
Bild: Geberit
• Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (Smart Meter) für Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Klima sowie elektronische Heizkörperthermostate/ Raumthermostate.
• Baugebundene Not-, Ruf-und Unterstützungssysteme zum Beispiel zur Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten oder Steckdosen, Außenbeleuchtung, elektronische Antriebssysteme oder elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden.
• Notwendige Verkabelung, zum Beispiel Ethernet Kabel oder kabellose funkbasierte Installationen zum Beispiel Router für Kommunikations-/ Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen.
Nicht förderfähig sind digitale Geräte der Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets.
Merkblatt „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“
Eine Übersicht zu allen förderfähigen Maßnahmen und die jeweiligen technischen Mindestanforderungen gibt das KfW-Merkblatt „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss“. Es kann auf der Website www.kfw.de/455-b abgerufen werden. Dort gibt es viele weitere Informationen zum Thema.
Wissenswertes zur KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ (455-B)
Förderfähige Maßnahmen
• Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
•• Eingangsbereich und Wohnungszugang
• Überwindung von Treppen und Stufen
• Raumaufteilung und Schwellenabbau
• Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
• Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
• Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
• Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.
Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen.
Besonderheiten beim Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“ Für Umbaumaßnahmen zum „Standard Altersgerechtes Haus“ ist ein Sachverständiger verpflichtend zu beauftragen. Er berät bei der Planung, begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert das Vorhaben, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen und erbringt den Nachweis des „Standards Altersgerechtes Haus“. Sachverständige sind nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte, insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de).
Kombination mit anderen Fördermaßnahmen
Die Zuschussförderung aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist unter anderem mit Zuschüssen und Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW kombinierbar. Nicht kombinierbar ist die Förderung hingegen mit der Darlehensvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 159), mit dem sogenannten Wohnriester, mit einer Förderung der Pflegeversicherung und der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.