Aufsatz
Dipl.-Finw. Harald Bott, MR
Gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V. m. §§ 51 ff. AO erfahren sowohl unmittelbare als auch mittelbare steuerliche Vergünstigungen, die mit einem Steuerverzicht des Staates einhergehen und Ausdruck einer staatsentlastenden Betätigung für das Gemeinwohl sind. Aktuelle Rechtsprechung zu den für gemeinnützige Körperschaften bedeutsamen Themenbereichen des Gemeinnützigkeitsund Spendenrechts im Kalenderjahr 2022 stellt der Autor im Folgenden dar.
I. Spendenabzug/Verfahrensrecht
1. Spendenabzug vs. verdeckte Gewinnausschüttung, Stiftung als nahestehende Person (BFH, 13.7.2021 – IR16/18)1
Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine „nahestehende Person“ sein. Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung (hier: wertvolle Kunstwerke als Gegenstand einer Sachspende) können eine vGA ...
Bildquelle: Betriebs-Berater, Ausgabe 42/2022