Aufsatz
IV. Einkünfteerzielungsabsicht 1. Bei § 20 EStG Das FG Münster hat die Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten aus Aktivitäten im Zusammenhang mit sog. Bondstripping mangels Einkünfteerzielungsabsicht abgelehnt.99Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sei in zeitlicher Hinsicht die Einnahmenprognose für die Zeit ab dem Kauf der Bundesanleihen bis zum (nach dem Verkauf der Zinsscheine erfolgten) Verkauf des Anleihemantels – ohne Zugrundelegung einer längeren Haltedauer (mit entsprechenden Chancen auf Kurssteigerungen) – vorzunehmen, wenn zwischen den ohne wesentliche Verzögerungen umgesetzten Einzelschritten höchstens ein bis zwei Tage lägen und sich in diesem zeitlichen Rahmen die zeitliche Planung des Steuerpflichtigen realisiert habe. Dabei sei in gegenständlicher Hinsicht eine Gesamtbetrachtung (jedenfalls) des Kaufs der Bundesanleihen und des Verkaufs der Kapital- und ...