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In dem genannten Einspruchsverfahen wurden bis zum Stichtag 15. Juli 2019 über 340 Einsprüche eingereicht, die der Regelwerksausschuss bis Anfang September 2019 abzuarbeiten hatte. Dabei wurde laut Dirksen um einem Einspruch sogar ein zweites Einspruchsverfahren vom 10. Oktober bis 15. November 2019 durgeführt (siehe auch Beitrag unten). Dirksen: „Im Anschluss daran waren alle Einsprüche bestens geklärt.“
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) plant noch Februar/März 2020 die Veröffentlichung. Die alten Gütebestimmungen gelten laut Dirksen dennoch weiter bis 30. Juni 2021 und danach erst die neuen Gütebestimmungen = TLBaumschulpflanzen. Diese rund eineinhalbjährige Übergangsfrist sei für die Baumschulen nötig, um eventuelle Produktionsverfahren anzupassen. Falls ein Kunde jedoch die neuen TL-Baumschulpflanzen für seine Ausschreibung einbeziehen will, müsse dies im Vorfeld angekündigt werden.
Insgesamt habe es doch einige Veränderungen gegeben, weshalb Dirksen es jeden Verwender der TLB rät, diese genauestens zu studieren. Sehr viele Aspekte hätten sich laut Dirksen „für die Produktions- und Abnehmerseite positiv verändert. Insgesamt sollte es für jeden Verwender leichter werden, Pflanzenlieferungen zu beurteilen und abzunehmen, bei gleichbleibender, hervorragender Pflanzenqualität“.
Toleranz für kleinere Schäden
Eine wichtige Neuerung sei etwa der neue eingefügte Absatz in den allgemeinen Anforderungen: „Kleinere Verletzungen und Schäden sind im Verhältnis zur Gesamtpflanze, Qualität und Größe entsprechend zu tolerieren, sofern diese korrigiert wurden oder im Rahmen des Pflanzschnittes korrigierbar sind.“
Er werde helfen, in Zukunft auftretende Diskussionen schneller zu beenden, wenn „an einer Pflanze zum Beispiel ein Ast abgebrochen ist und diese wegen einer solchen Kleinigkeit vom Kunden nicht abgenommen werden soll“, sagte Dirksen. So ist in dem ergänzten Satz die grundsätzliche Empfehlung der FLL zu einem Pflanzschnitt praktisch eingebaut, was zu zweierlei führe: zugleich eine unverhältnismäßige Reklamation abzuwenden und ein besseres Anwachsen der Pflanzen durch Pflanzschnitt.
◼ Weitere Änderungen: Nach langer Abwesenheit kommt der 2xv Strauch ohne Ballen wieder in die TLB. Hintergrund: Er wird benötigt, um einen 3xv Solitärstrauch zu produzieren. Die Abnehmerseite wünsche sich, dass die Pflanzen, die der Markt benötigt und hergibt, in den TLB abgebildet werden.
Der Verwender der TLB wird künftig den aktuellen Baumschulkatalogstamm BKS des BdB benötigen. Darin sind alle Pflanzenartikel in ihrer Qualität beschrieben. Der BKS in Verbindung mit den Größentabellen für die verschiedensten Pflanzenprodukte (Rosen, Sträucher oder Bäume) gebe dem Fachmann erst die möglichen Pflanzenqualitäten für jede Pflanzenart an.
Bei Containern wurden die Standzeiten zum Teil neu definiert. Der „leichte Hochstamm“ (Hochstamm 2xv) wurde neu definiert mit der Anforderung: „Leichte Hochstämme müssen als Jungpflanzen gepflanzt worden sein. In Abhängigkeit vom Kulturverfahren sind leichte Hochstämme ein-, zweioder dreimal verpflanzt. Sie werden als „Hochstamm 2xv“ bezeichnet.“ Dies bringe für alle Verwender Klarheit.
Ein weiterer großer, neuer Einschnitt sei die Einführung der Mindestballengröße und Mindestcontainergröße bei Alleebäumen. So sei etwa die Mindestballengröße bei einem 14–16er Alleebaum in gemittelter Breite 40 Zentimeter. Der 14–16er Containerbaum müsse ein Mindestvolumen von 40 Litern aufweisen. Da der größte Teil der Containerbaumproduktion im Bereich 10–12 bis 18–20 Stammumfang angesiedelt ist, habe man sich darauf geeinigt, die Containerinhalte ab der Größe 20–25 nicht festzulegen. Bei den Alleebäumen mit Ballen sind die Mindestdurchmesser der Ballen vom 10–12er bis 50–60er Alleebaum klar definiert worden. Dies sind nach Worten Dirksens nur ein paar Beispiele, die es Abnehmern und Produzenten ermöglichen sollen, Pflanzenproduktion, -ausschreibungen und -lieferungen besser beurteilen und durchführen zu können.
Der Autor
Lorenz Wieland, Chef vom Dienst der TASPO-Redaktion, berichtet von der BdBWintertagung, die in der zweiten Januarwoche in Goslar stattfand