Recht aktuell kommentiert
Häufig wird seitens der Krankenkassen vorgetragen, das Krankenhaus habe stets die ordnungsgemäße Kodierung oder Notwendigkeit der stationären Behandlung zu beweisen, wozu die vollständige Krankendokumentation vorgelegt werden müsse. Geschehe dies nicht oder ergeben sich aus der Krankendokumentation hierzu keine weiteren Angaben, habe das beweisbelastete Krankenhaus keinen Anspruch auf Vergütung.
Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenversicherungen betrifft gerichtliche Verfahren zu Altfällen, in denen die Krankenkassen Ende 2018 Klagen auf Rückzahlung von Krankenhausvergütungen aus den Vorjahren anhängig gemacht hatten und dabei die fehlerhafte Kodierung von Komplexpauschalen beanstandeten, ohne dass für die Krankenhausabrechnungen ein Prüfverfahren nach den damaligen Vorschriften des § 275 SGB V oder der Prüfverfahrensvereinbarung ...