Die Versionsbezeichnung 1809 macht klar: Microsoft hat das neue Herbst-Update für Windows 10 (fast) fertig.
Bildquelle: PC Welt, Ausgabe 11/2018
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Offiziell nenntMicrosoft das nächste große Feature-Update für Windows nun „Oktober 2018 Update“, es soll in diesem Monat erscheinen. Vermutlich wird sich aber als Versionsbezeichnung 1809 durchsetzen, weil dies in den halbjährlichen Update-Zyklus nach zuletzt 1803 und 1709 passt. Obwohl die wichtigste neue Funktion, das Zusammenfassen unterschiedlicher Anwendungen und Dateiarten zu den Gruppenfenstern („Windows Sets“), erneut verschoben wurde, bringt die neue Version durchaus einige Verbesserungen. Dazu gehören eine deutlich aufgewertete Zwischenablage mit Cloudanbindung, neue Vorschaufunktionen im Startmenü, verbessertes Dateimanagement beim Offline- und Online-Speichern, die Kopplung zwischen Smartphone und Windows-Geräten, Verbesserungen im Edge-Browser und anderes mehr. Wann genau das Oktober-Update ausgespielt wird, ließ Mi-crosoft zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch offen. Gleichzeitig arbeitet der Software-Konzern am kommenden Frühjahrs-Update, das mit „19H1“ bezeichnet wird. Vorabversionen mit der Nummerierung 18xxx sind kostenlos und können nach einer Anmeldung im Windows-Insider-Programm (https://insider.windows.com ) von jedem ausprobiert werden.
Außerdem hat Microsoft mitgeteilt, den Support für Windows 7 für Unternehmenskunden über den Januar 2020 hinaus zu verlängern – natürlich gegen Gebühr. Für Privatanwender endet dagegen in gut einem Jahr zehn Jahre nach Erscheinen von Windows 7 auch der sogenannte „Extended Support“. Auf normalen PCs gibt es ab Anfang 2020 dann nicht einmal mehr Sicherheits-Updates – der Umstieg auf die aktuelle Version von Microsofts Betriebssystem ist spätestens dann dringend empfohlen.
IP TV
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Rund drei Millionen deutsche Haushalte empfangen ihrFernsehprogramm über das Internet, mehr als über das terrestrische DVB-T/T2.
E-Perso
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Die meisten Bundesbürger haben einenelektronischen Personalausweis – genutzt haben die digitalen Funktionen bisher nur zwei Prozent.
Urteil: Mailabfrage zu Bewertung unzulässig
Bisher ist es gängige Praxis, dass viele Onlineshops oder Dienstleister wie Hotels nach Abschluss des Geschäfts ihre Kunden per Mail nach ihrer Zufriedenheit fragen. Das aber ist – sofern man elektronischer Werbung zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt hat – verboten. Wie der Bundesgerichtshof jetzt mitteilte (www.pcwelt.de/BGH-Direktwerbung ), sind Zufriedenheitsbefragungen per Mail als Werbung anzusehen, für die der Versender erst das Einverständnis einholen muss.
GPS-Klassiker mit Galileo und Glonass
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Ein GPS-Gerät mit Tasten statt Touchdisplay, vorstehender Antenne und 3-Zoll-Display scheint kaum in die Zeit zu passen. Doch weil das Konzept aus robustem Gerät, langer Batterielaufzeit und Bedienbarkeit auch bei Nässe und mit Handschuhen offenbar genügend Käufer überzeugte, legtGarmin seinen GPS-Klassiker neu auf. Die Modelle GPSMap 66s und 66st (mit topografischer Europakarte) unterstützen neben GPS zusätzlich die Satellitensysteme Galileo und Glonass. Die Preise liegen bei 399 und 449 Euro.
NEWS-TICKER
Microsoft stellt die gemeinsam mit der Telekom angebotene Speicherung von Onlinedaten in Deutschland wieder ein Wann kommt der Telefontechniker? Die Deutsche Telekom kündigt ihre Termine mit genauer Uhrzeit den Kunden jetzt per SMS an Mit der App „Saturn Smartpay“ lässt sich Ware testweise in einer Münchener Saturn-Filiale bezahlen, ohne dass man an die Kasse muss