Kinder & Familie
Mehr netto durch neue Steuerklasse
Üblicherweise nutzen berufstätige Eheleute entweder die Steuerklassenkombination III und V oder die Kombination IV und IV. Letzteres lohnt sich, wenn beide Partner gleich viel verdienen. Ist einer der Hauptverdiener, während der andere nur dazuverdient, ist meist die Kombination III und V angesagt. Allerdings muss der geringer verdienende Partner bislang hohe Abzüge vom Gehalt hinnehmen, die erst mit der Steuererklärung ausgeglichen werden. Das muss ab 2010 nicht mehr so sein. Eheleute können neuerdings das sogenannte Faktorverfahren wählen. Dann wird ...