Das Reinheitsgebot gilt als deutsches Kulturgut. Es besagt, dass Bier nur aus vier Zutaten bestehen darf. Weniger bekannt ist, dass es für den natürlichen Süßstoff, den wir aufs Brot streichen oder in den Tee rühren, ein ganz ähnliches Gebot gibt. Es ist sogar noch strenger gefasst: „Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden“, heißt es in der deutschen Honigverordnung, deren Grundsätze bis ins Jahr 1925 reichen. Dem reinen Naturprodukt dürfe auch nichts entzogen werden, zudem müsse es unbehandelt und allein von Bienen produziert sein.
Zuckersüßer Betrug
Obwohl diese Vorgaben heute in der gesamten Europäischen Union gelten, steht Honig auf Platz sechs der meistgefälschten Lebensmittel im Staatenbund, auf Rang eins liegt Olivenöl. Laut einer EU-Studie von 2016 waren von zehn Honigproben 1,4 verfälscht. Das liegt vor allem an den Importen: Weil der Bedarf in der EU ungefähr doppelt so ...