A Einspeisevergütung
Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Anlagenbesitzer ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen sie einen festen Betrag vom Netzbetreiber. Mit der EEG- Novelle erhalten Eigentümer von Anlagen, deren Förderzeitraum abgelaufen ist, den deutlich geringeren Börsenstrompreis. Betreibern von neuen Anlagen wird weiterhin eine Vergütung von aktuell 7,25 Cent (Stand September 2021) gezahlt, die nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sinkt. Dies kann man der unten stehenden Tabelle entnehmen. Die im Monat der Inbetriebnahme geltendeVergütung wird fest für 21 Kalenderjahre gezahlt.
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