EDITORIAL
Dr. Lucas von Bothmer, Chefredakteur
Der Wolf: möglicherweise ein Kollateralschaden der bald erlaubten Nachtzieltechnik?
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W enn Sie hier ein paar Seiten weiterblättern, werden Sie eine Meldung finden, die zwar klein ist, es aber in sich hat: Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird in den nächsten Jahren der Einsatz von Nachtzielgeräten in Deutschland flächendeckend erlaubt werden. Als Feigenblatt für diese bis dato undenkbare Zäsur muss einmal mehr die allgegenwärtige Furcht vor der Afrikanischen Schweinepest herhalten. Offenbar glaubt man in der Bundesregierung, dass diese Maßnahme ein wirkungsvolles Instrument gegen die gemeinhin als „Schwarzwildplage“ eingeschätzte Sauendichte darstellt. Dies mag so sein. Ich persönlich glaube es nicht. Denn es ist unwahrscheinlich, dass unsere hochintelligenten Sauen nicht schnell begriffen haben werden, dass totale Finsternis keinen totalen Schutz mehr bedeuten muss.
Fakt ist, der Mensch mag künftig noch besser sehen und noch weiter schießen können; aber er bleibt derjenige, der schneller friert, früher müde wird und mehr Termindruck hat als jede Sau. Darum könnten zwar in bestimmten Revieren die Sauenstrecken infolge der kostspieligen Nachtzieltechnik steigen; aber genauso wahrscheinlich ist, dass die Sauen alsbald noch später kommen, die Eichelmast sie im Dunkel der Wälder hält oder sie einfach in den Millionen Hektaren Mais stecken bleiben, die derzeit unser Land begrünen. Etwas anders liegt der Fall bei der Wildschadensverhütung. Wird eine Rotte etwa in einem Weizenfeld einmal bei totaler Dunkelheit beschossen, so stellt sich sicherlich ein Lerneffekt ein, der Bauern und Jagdpächter einstweilen ruhiger schlafen lässt. Auch ist nicht zu leugnen, dass sie gewisse Krankschüsse verhindert, die bei schwachem Mondlicht passiert wären.
Wird Nachtzieltechnik also zu Erziehungszwecken in Ausnahmefällen eingesetzt, mag sie ihre Daseinsberechtigung haben. Erschreckend – aber keineswegs überraschend – ist, dass man sie in Bayern auch dafür nutzen will, um auf Rot- und Rehwild zu schießen (siehe S. 14). Dass wir als freiwillige Jäger, Pächter, Revierinhaber,
Eigenjagdbesitzer oder Begehungsscheininhaber künftig Gefangene des „technisch Machbaren“ sein könnten, dass dies dazu führen mag, dass wir die Lust an der Jagd verlieren und zu Erfüllungsgehilfen einer weitgehend wildfeindlichen Politik degradiert werden könnten, erläutert Florian Asche anschaulich in seinem Essay auf Seite 26.
Doch bedeutet alles, was erlaubt ist, auch sofortigen Missbrauch? Ich denke nein. Wird es Missbrauch geben? Ganz sicher. Doch wenn auf 1.000 mit Nachtzieltechnik erlegte Sauen zehn illegal erlegte Wölfe kämen, würden wir uns dann noch immer wehren? Ich enthalte mich einer Antwort. Fazit ist: Es wird niemand gezwungen, diese neue Technik – falls sie erlaubt werden sollte – zu nutzen, und es ist zum Glück auch nicht in jedem Revier nötig, sein Wild zu „bekämpfen“. Unser Ehrenschild, an dem wir uns messen lassen müssen, bleibt das individuelle Augenmaß für unser Wild und unsere Eigenverantwortung für sein Wohlergehen.
Lucas v. Bothmer