... dass Straßen und Wegeflächen niemals zu unsicherem Gelände werden. Doch das OLG Bremen urteilte anders: Die Richter setzen deutliche Grenzen für die Verkehrssicherungspflicht der tatsächlich ein Unwetter für einen
TIPP
Um vor Gericht oder bei der Versicherung nachzuweisen, dass Versicherung.
landet, also zum Beispiel auf dem Auto oder dem Zaun des Nachbarn. Handelt es sich um einen gesunden Baum, der auch regelmäßig durch den Eigentümer kontrolliert wurde, gilt höhere Gewalt. In diesem Fall muss die Versicherung des Nachbarn, auf dessen Grundstück der Baum gelandet ist, für den Schaden selbst aufkommen (§ 1004 Absatz 1 BGB).
§ Wildunfällein der Dämmerung:
Besonders Landstraßen werden in der Dämmerung zur Gefahr. Hier heißt es Tempo drosseln: Denn taucht in der Dämmerung plötzlich Wild auf, sollten heftige Ausweichmanöver auf jeden Fall vermieden werden. Ansonsten greift der Schutz der Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht mehr. Nach einem Urteil des Bundesgerichthofs (Az. IV ZR 321/95) handelt ein Autofahrer fahrlässig, wenn er etwa einem Hasen ausweichen will und dabei einen Sachschaden verursacht. Nach Ansicht der Richter sind bei einer Kollision eines Autos mit kleinen Wildtieren weder beim Fahrzeug, noch beim Autofahrer mit erheblichen Schäden zu rechnen.
Rund um mein HAUSTIER
● Unfall auf TIerfarm? Die Besucherin einer Tierfarm wurde auf dem Gelände von einem Schäferhund angegriffen und auch verletzt. Das AG Augsburg sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 1800 Euro sowie den Ersatz des materiellen Schadens zu. Das Gericht wies die Betreiber der Farm ausdrücklich darauf hin, dass das Aufstellen eines Schildes mit dem Hinweis „Durchgang verboten“ als Warnung auf dem Gelände einer Tierfarm
Wer eine Tierfarm besucht, geht davon aus, dass die Bewohner harmlos sind nicht ausreiche. Für Besucher des Geländes sei damit nicht klar erkenntlich, dass sie mit einem aggressiven Hund rechnen müssten (Az. 19 C 2923/17).
● Zahlt Kasse Hundeausbildung? Der Sohn einer Alkoholikern lebte bei Pflegeeltern. Die Ärztin verordnete einen Begleithund, die Hunde-Ausbildung sollte 30 000 Euro kosten. Das lehnte die Kasse zu Recht ab (LSG Bremen, Az. L 16 KR 253/18).
§ Wer zahlt bei Starkregen?
Starkregen ist eine große Gefahr: Wenn es nach heftigem Regen dazu kommt, dass Grundwasser durch die Mauern in den Keller eindringt, muss die Elementarschadenversicherung nicht für den Schaden aufkommen, urteilte das Kammergericht Berlin und begründete dieses damit, dass es sich bei ansteigendem Grundwasser nicht um eine Überschwemmung handele. Läuft das Regenwasser hingegen direkt in den Keller, ist die Elementarschadenversicherung in der Pflicht und muss zahlen (Az. 9 U134/04).