... wissen und beachten: So besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang, allerdings nur für den Antragsteller. Das bedeutet für den Gegner, dass er eigentlich keinen eigenen Rechtsbeistand braucht. Aber: Sie können den Anwalt nicht gemeinsam beauftragen, da er immer nur die Interessen einer Partei vertreten darf. Um später also nicht das Nachsehen zu haben – vor allem in finanzieller Hinsicht – sind Sie mit einem eigenen Anwalt gut beraten. Wer Probleme hat, die Kosten zu tragen, kann beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Will nur ein Ehepartner die Scheidung, sollte der andere Folgendes nicht tun:
Den Kopf in den Sand stecken. Ob man will oder nicht, man muss sich mit der Situation befassen. Es bringt nichts, die Augen vor unbequemen Entwicklungen zu verschließen. Egal wie verärgert oder niedergeschlagen Sie sind, stehen Sie auf und treten Sie in Erscheinung. Nehmen Sie Stellung, setzen Sie eigene Ziele und beginnen Sie, geeignete Maßnahmen dafür zu ergreifen. Verabs ch ie den Sie sich außerdem von der Vorstellung, dass alles so verlaufen wird, wie Sie es sich in den Kopf gesetzt haben. Kompromisse sind bei einer Scheidung u nu mgänglich. Ziel sollte sein, die meist gegensätzlichen Positionen oder Forderungen miteinander zu vereinbaren und eine Einigung zu erzielen, damit Ihr Verfahren nicht endlos dauert und weiter Kosten verursacht. Reden Sie mit Ihrem Partner daher schonungslos offen und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest. Eine faire Scheidung zahlt sich für beide Seiten wirtschaftlich, sozial und emotional aus.
„Von unseren Geldangelegenheiten habe ich keine Ahnung“
Bisher hat ein gemeinsames Konto gereicht? Ja, da war auch noch alles harmonisch und gut. Doch sobald der Scheidungsgedanke im Raum steht, führt kein Weg an einem eigenen Konto vorbei. Es ist zum Beispiel auch dafür wichtig, um einen Nachweis über getrennte Haushalte im Trennungsjahr zu haben. Denn im schlimmsten Fall kann es passieren, dass ein Partner das Guthaben vollständig abhebt oder das Konto sogar bis zur
2021
wurden bei uns 142.800 Ehen geschieden, 0,7 % weniger als im Jahr zuvor
Höhe des bestehenden Dispokreditlimits überzieht. Sehr oft herrscht bei Paaren auch Unkenntnis über die Vermögensverhä ltnisse, insbesondere darüber, wo Vermögen in welcher Form bei welchen Banken verwaltet wird. Kümmern Sie sich früh genug darum und bedenken Sie auch, dass eine Trennung das Budget stark belasten kann: Zwei Haushalte müssen finanziert werden, auch steuerlich ändert sich einiges. Und da wären wir auch schon beim nächsten fatalen Irrtum:
Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, bleibt er auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer. Sind beide eingetragen, kann einer die Immobilie übernehmen. Oder sie wird verkauft oder auf ein Kind übertragen.
„Was das Trennungsjahr angeht, schummeln wir einfach“
Kein Job – keine Verpflichtungen. Einfach seinen Job kündigen oder eine Stelle annehmen, bei der man weniger verdient und denken, dass man um die Unterhaltszahlungen für Kind oder Ex-Frau herumkommt – ein fieser Plan, der zum Glück nicht funktioniert. Das Gericht kann ein fiktives Einkommen ansetzen. Außerdem drohen strafrechtliche Sanktionen, wenn sich jemand vorsätzlich den gesetzlichen Unterhaltszahlungen entzieht. Bedenken Sie auch, dass der Scheidungsantrag erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden kann. Aus finanziellen Gründen bleiben viele Paare anfangs in der gemeinsamen Wohnung. Das ist zwar nicht verboten, Sie sollten aber bestimmte Punkte beachten. So reicht es nicht aus, nur aus dem gemeinsamen Schlafzimmer auszuziehen. Sie müssen auch jegliche „Versorgungsleistungen“ für den anderen einstellen, wie Kochen oder Wäschewaschen. Auch gemeinsame Mahlzeiten dürfen nicht mehr stattfinden – schwierig mit gemeinsamen Kindern. Es ist keine gute Idee, zu lügen, was den Beginn des Trennungsja hres anbelangt. Sollte die Wahrheit ans Licht kommen, kann es sein, dass der Richter Ihren Scheidungsantrag zurückweist und derjenige, der den Antrag gestellt hat, die gesamten Scheidungskosten tragen muss.