Bildquelle: Kinderkrankenschwester, Ausgabe 11/2020
Erinnern Sie sich? Für die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. haben wir alle gemeinsam erfolgreich um die Jahreswende 2019/2020 mehr als 60.000 MitunterzeichnerInnen gewinnen können, so dass am 26.10. 2020 die Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages stattfand. Ihnen allen sei an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für die Zeichnung der Petition und Unterstützung gedankt.
Die Forderung, dass der Bundestag zeitnah Reformen beschließen möge, die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der medizinischen Versorgung zu beenden und der medizinischen und pflegerischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen gemäß den Vorgaben der UN Kinderrechtskonvention gerecht zu werden, galt es inhaltlich zu vertreten.
Folgende Forderungen waren formuliert worden:
• Schaffung bzw. Sicherstellung sowie Finanzierung einer bedarfsgerechten pädiatrischen Versorgung
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderkrankenpflege
• Erhöhung der Ärztezahl im öffentlichen Gesundheitsdienst
• Erhöhung der Anzahl der Studienplätze in der Humanmedizin
• Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie analog zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
• Sicherstellung des Betriebs von Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin
• Vorbeugende Arzneimittelsicherheit für Kinder
Als Delegierte des Berufsverbundes Kinderkrankenpflege Deutschland in der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin DAKJ e.V. bin ich gemeinsam mit Herrn Prof. Huppertz, Generalsekretär der DAKJ, im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angehört worden. Somit konnte der Part der zukünftigen Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderkrankenpflege und das Aufzeigen einer nicht ausreichend vorhandenen Ausbildungskapazität im Bereich der Kinderkrankenpflege nach dem Pflegeberufegesetz gut dargelegt werden. Es fehlt in unserem Land hinsichtlich der Pflegeausbildung an Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Vertiefung Pädiatrischer Versorgung und an der Wahrnehmung des Wahlrechtes zur Spezialisierung zur Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin. Aufgezeigt wurde, dass es bislang z.B. im gesamten Freistaat Bayern nach Auskunft unserer Mitglieder keine Ausbildungsstätte gibt, die das Wahlrecht zur spezialisierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin umsetzt. Schon jetzt fehlen in der Kinderkrankenpflege ca. 4000 Stellen, die Situation wird sich, wenn Ausbildungsstätten und Träger nicht „aufwachen“, noch einmal drastisch verschärfen. Drei Fakten wurden von mir in diesem Zusammenhang dargelegt.
Die tarifrechtliche Vergütung von Gesundheitsund KinderkrankenpflegerInnen
Es wird uns immer wieder berichtet, dass behauptet wird, dass Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen anscheinend zukünftig tariflich schlechter vergütet werden sollen als generalistisch qualifizierte Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden. Hier handelt es sich um ein an den Haaren herbeigezogenes Märchen, welches jeder Grundlage entbehrt.
Eine Anerkennung der Qualifikation der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin innerhalb der EU
Es erreichen uns immer wieder Anfragen, ob man als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende innerhalb der EU anerkannt wird.
Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über die EURichtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Quelle: http://bit.ly/pflegbrfg
Es ist also weiterhin möglich, innerhalb der EU als Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin anerkannt zu werden.
Umschreibung der Berufsbezeichnung und der Ausübung der Vorbehaltenen Tätigkeiten
Sind Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende und Kinderkrankenschwestern zukünftig Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner?
Diese Frage ist ganz eindeutig mit „Nein“ zu beantworten.
Es wird neben dem generalistischen Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann weiterhin die speziellen Abschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege geben, daher entfällt der Anspruch auf Umschreibung der bisherigen Berufsbezeichnungen. So dürfen beispielsweise auch die in § 4 Absatz 2 Pflegeberufegesetz genannten Tätigkeiten von allen Personen ausgeübt werden, die einen Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz erwerben oder nach dem aufzuhebenden Krankenpflege- oder Altenpflegegesetz erworben haben.
Winterzeit ist ja die Zeit der Märchen, selten habe ich mich jedoch in der Pflege mit derart vielen Mythen, Fake News und Unwahrheiten beschäftigen müssen.
Arbeitssitzung mit Kanzlerin Merkel
Am 27.10.2020 hat dann ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Arbeitssitzung der Konzertierten Aktion Pflege stattgefunden. Frau Dr. Merkel war es wichtig darzustellen, dass die Gewährleistung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Pflege ein zentrales politisches Anliegen der Bundesregierung sei. Die Corona Pandemie hätte die Bedeutung der Pflege einmal mehr hervorgehoben. Sie dankte für das bislang Geleistete. Gemeinsam wurde erörtert, wie die Erfahrungen der vergangenen Monate in die weitere Ausgestaltung eines zukunftssicheren Pflegesystems in Deutschland einfließen können.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien in diesen Tagen Gelassenheit und dass Sie gesund bleiben mögen!
Herzlichst
Ihre