Zwar verfügt die EU über keine Rechtssetzungskompetenz im Friedhofs- und Bestattungswesen. Doch das Europarecht ist im Friedhofswesen längst keine zu vernachlässigende Größe mehr. Landes- und Ortsgesetzgeber sollten dies beim Erlass neuer Vorschriften beachten.
Die rechtlichen Hebel der EU sind europäische Richtlinien und Verordnungen, die zunehmend auch das Friedhofswesen betreffen.
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Angesichts des Umstandes, dass der europäische Gesetzgeber im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens über keine spezielle Rechtssetzungskompetenz verfügt, wurde bislang allzu oft und nahezu ...