Bildquelle: selbermachen, Ausgabe 9/2021
Durch Hochwasserschäden entstandene Kosten können Sie unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machenStarke Regenfälle und Rohrbrüche sorgen häufiger für Überschwemmungen und überflutete Keller. Die allgemeine Stromversorgungspflicht der Netzbetreiber bleibt bestehen, doch die Schutzeinrichtungen der Elektroanlagen, die vor Stromschlägen schützen, sind nach Wasserkontakt meist nicht mehr wirksam. Meiden Sie im Ernstfall überflutete Räume und kontaktieren Sie zum Abschalten der Anlagen einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb oder den örtlichen Energieversorger. Haushalts- und Installationsgeräte sollten Sie nicht ohne vorherige fachgerechte Prüfung und Instandsetzung nutzen. In hochwassergefährdeten Gebieten sind bei der Planung von Elektroinstallationen zusätzliche Maßnahmen zu empfehlen: Lassen Sie den Hausanschlusskasten und den Hauptverteiler – nach einvernehmlicher Absprache mit dem Netzbetreiber – mindestens einen halben Meter über der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe anbringen. Rüsten Sie bei Elektroanlagen bei Bedarf mit einem separaten Fehlerstrom-Schutzschalter nach. Getrennte Unterverteilungen für die einzelnen Geschosse mit jeweiligen Stromkreisen helfen, bestimmte Wohnbereiche bei Hochwasser weiter zu versorgen. Mehr Infos unter: www.elektro-plus.com