Bildquelle: Rente & Co, Ausgabe 4/2022
Bis 7,5 % mehr ab Juli 2024 Die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil sehen diese Verbesserungen zum 1. Juli 2024 vor.
Verbesserungen gibt es für alle, deren EM-Rente nach dem 31. 12. 2000, aber vor dem 1. 1. 2019 begonnen hat.
Von den Verbesserungen profitieren aber auch alle, die Hinterbliebenen- Rente erhalten, bei denen der verstorbene Partner aber noch keine Rente erhalten hat.
Und die Rente erhöht sich auch bei allen, die am 30. Juni 2024 eine Altersrente erhalten, davor aber eine EM-Rente hatten.
Wer dazugehört, erhält einen pauschalen Zuschlag zu den Entgeltpunkten und damit zur Rente.
Dieser Zuschlag ist gestaffelt: → 7,5 % mehr erhält, wer vor Juli 2014 EM-Rentner war. → 4,5 % mehr erhält, wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 eine EM-Rente erhielt.
S okann sich Silke Glattkamp nicht. „Jahrelang haben wir EM-Rentner dafür gekämpft, dass diese eklatante Ungerechtigkeit im Rentenrecht ...