Seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordung (DSGVO) gibt es große Verunsicherung unter Fotografen. Was dürfen wir überhaupt noch fotografieren? Unser Fotorechtsexperte gibt Auskunft über die Rechtslage.
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Technisch gesehen sind Fotos mit der Digitalfotografie schon längst Daten geworden, jetzt zieht das Recht nach: Spätestens seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 sind Fotos, auf denen Menschen erkennbar sind, rechtlich gesehen „personenbezogene Daten“ und unterliegen dem Datenschutzrecht. Und dieses setzt früh ein: Schon die ...
Während bisher die Herstellung von Personenfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten nur in besonderen Ausnahmefällen unzulässig war (zum Beispiel bei Nacktfotos) und erst bei Veröffentlichungen die Regelungen des „Rechts am eigenen Bild“ (KUG) zu beachten waren, muss unter der Geltung der DSGVO schon die Herstellung der Aufnahme gerechtfertigt sein. ...