HINTERGRUND
Nach dem Ersten Weltkrieg kam es mit der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 auch zu einer Neustrukturierung des Eisenbahnwesens. Die bisher selbstständigen „Länderbahnen“ gingen am 1. April 1920 auf die Verwaltung des Reiches als „Reichseisenbahnen“ über, formal ab 1921 als „Deutsche Reichsbahn“ bezeichnet.
Vorhaben in schwieriger Zeit
Nach vier Jahren Krieg war die Eisenbahn in Deutschland abgewirtschaftet, das betraf sowohl den Erhaltungszustand des Streckennetzes als auch den der Fahrzeuge, dazu kamen Ablieferungen des noch am besten erhaltenen Materials an die Siegermächte. Auch wegen Kohlemangels bzw. mangelnder Qualität der zur Verfügung stehenden Kohle konnte der einsatzfähige Fuhrpark zunächst nicht voll ausgelastet werden. Die Fahrgeschwindigkeiten bei der Eisenbahn waren deshalb gegenüber dem Vorkriegsstand stark zurückgegangen – die Höchstgeschwindigkeit betrug zunächst ...