... Publikationen zum Thema „wässrige Dispersionsprodukte, die mit der Rolle aufgetragen werden“ ein.
FAZIT
Einleitend zum Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten (2016) heißt es unter Punkt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ sinngemäß: „Um den richtigen Bodenbelag zum richtigen Zeitpunkt unter geeigneten Bedingungen einbauen zu können, müssen alle Vertragspartner klare Vorstellungen hinsichtlich der Anforderungen haben. Um das zu gewährleisten, muss zwischen allen am Projekt beteiligten Parteien eine umfassende Kommunikation erfolgen.“ Für Rollklebstoff-Systeme bedeutet dies, dass sie mit einer objektbezogenen und belagsspezifischen Freigabe zur Verklebung von Bodenbelägen eingesetzt werden können. Sie als Auftragnehmer sind verpflichtet, den geplanten Aufbau exakt in Ihrem Angebot zu beschreiben. Denn nur so ist für den Kunden später sichergestellt, dass er auch das bekommt, was er bestellt.
Bodenbelagsanbieter geben auf Anfrage eine Freigabe für die Verlegung ihres Belags in Kombination mit einem Rollklebstoff.
CHECKLISTE ABARBEITEN
Dieser Freigabe voraus geht eine Überprüfung der Gegebenheiten im geplanten Bauvorhaben. Hier kommt das BVPF-Hinweisblatt ins Spiel. Das Kompendium kann dabei wie eine Checkliste genutzt werden: Angefangen von den Vorgaben zur Untergrundvorbereitung (erhöhte Anforderung an die Ebenheit, DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4, werden empfohlen) über die raumklimatischen Bedingungen bis hin zur Frage nach der vorgesehenen Nutzung, gilt es, ebenso Fragen zu prüfen wie: ist mit erhöhter mechanischer Belastung zu rechnen? Gibt es bodentiefe Fensterfronten oder beheizte (klimatisierte) Fußböden? Oder kommt es zu einem (regelmäßigen) Feuchtigkeitseintrag? Sind diese und einige weitere Punkte geklärt und die Kombinationsfreigabe von Belag und Rollklebstoff eingeholt, steht einer Angebotserstellung nichts mehr im Weg.
WO GEHT DIE REISE HIN?
Das Bestreben, Bodenbeläge, anstatt vollflächig zu kleben, lose zu legen, rutschfest zu verlegen oder zu fixieren ist nicht neu! Neu ist, dass wir uns heute Gedanken über einen Rückbau machen müssen, der eine sortenreine Rückführung der eingesetzten Materialen in den Wertstoff-Kreislauf ermöglicht. Für die kraftschlüssige, vollflächige Verbindung des Belags zum Untergrund in der uns bisher bekannten Form, könnte es in Zukunft eng werden.
WISSENS-WERTES
Im Technischen Hinweisblatt 03 „LVT/ Designbeläge unter Verwendung von ‚Rollfixierungen‘ verlegen“, Ausgabe Februar 2022, heißt es im Abschnitt „Freigaben und Zulässigkeit“ unter anderem: „Rollfixierungen sind nur für ausgewählte Designbeläge und Anwendungsbedingungen geeignet. […] In jedem Fall muss die Zulässigkeit dieser Verarbeitungsvariante von beiden Herstellern, also dem des Belages und dem der Rollfixierung, vorliegen. […] Die Freigabe der Hersteller dient in der Praxis als Zusicherung der Gebrauchstauglichkeit bezogen auf den jeweiligen Beanspruchungs-/Nutzungsbereich und die Dauer der üblichen Nutzung. Bei Zweifeln muss eine auftragsbezogene Freigabe des Verlegewerkstoff-und des Belagsherstellers eingeholt werden.“
Das Hinweisblatt kann kostenlos auf den Seiten des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) im Bereich Downloads heruntergeladen werden: https://bv-parkett.de/