Entscheidung
Hessisches LAG · 12.10.2020 – 7 Sa 1042/19
Hessisches LAG, Urteil vom 12.10.2020 – 7 Sa 1042/19 ECLI:DE:LAGHE:2020:1012.7SA1042.19.00 Volltext des Urteils: BB-ONLINE BBL2022-2872-1 unter
LEITSATZ
1. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen einer Schwerbehinderung eines AN bei einer Einstellung nicht in die Auswahl des AG einbezogen wird, sondern vorab ausgenommen und vorzeitig aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wird. Hierin liegt die Benachteiligung in der Versagung einer Chance. 2. Durch die Pflicht des öffentlichen AG den schwerbehinderten Bewerbers gemäß § 82 S. 2 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, soll der schwerbehinderte Bewerber insoweit gegenüber den nicht schwerbehinderten Bewerber besser behandelt werden. Bittet der schwerbehinderte Bewerber nach einer Einladung zum Vorstellungstermin um einen Ausweichtermin, so kann der öffentliche AG ...
Bildquelle: Betriebs-Berater, Ausgabe 49/2022