... gerade auch die Reaktion von Vertretern aller Bank-Gruppen. Denn die BGH-Richter wurden in der Urteilsbegründung sehr allgemein. Heißt: Der Grundsatz (Schweigen zu einer Gebühren-Erhöhung ist keine Zustimmung) gilt für alle Banken und Sparkassen.
So fordern Sie die Gebühren zurück
• Unterlagen zur Konto- Eröffnung suchen sowie, sofern vorhanden, Schreiben der Bank, in denen Gebühren-Erhöhungen mitgeteilt wurden.
• Genau prüfen, welche Gebühren die Bank für jedes Konto in den letzten 3 Jahren erhoben hat. Rückforderungen sind bis einschließlich 2018 möglich.
• Es geht nicht nur um die klassische monatliche Kontoführungs-Gebühr, sondern auch um Kosten für Ein-und Auszahlungen, Kontoauszüge, Lastschriften, Scheck-Einreichungen, SMS-TAN, Kreditkarten- Gebühren usw.
• Fehlen Unterlagen, dann bei der Bank eine sogenannte Entgeltaufstellung für die entsprechenden Zeiträume und Konten anfordern.
• Alles zusammenrechnen, 5 % Nutzungsersatz addieren und dann diese Summe mit dem Musterbrief (siehe rechts) zurückfordern.
4. Versteckte Klauseln: Oft sind bei den meisten Banken diese „Stillschweigen = Zustimmung“-
Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten, die mit der Konto-Eröffnung übergeben oder später bei Änderungen der AGB zugesandt wurden. Letztlich finden sich in allen AGB von Banken und Sparkassen vergleichbare Formulierungen (siehe nächste Seite). Letztlich geht es aber nicht um die exakte Formulierung, sondern um den Grundsatz, der überall ähnlich ist – das ist das Entscheidende am BGH-Urteil.
5. Keine automatische Gutschrift: Es ist leider so, dass man selbst aktiv werden und schriftlich eine Rückerstattung fordern muss. Und dafür sind ein paar formale Dinge zu beachten (siehe oben).
Die Banken werden nicht von sich aus aktiv. Mehr noch: Banken-Verbände (wie jüngst bei den Volksbanken) spekulieren sogar darauf, dass Kunden nicht reagieren, sodass die zu Unrecht erhobenen Gebühren einbehalten werden können.
6. Alle Gebühren sind betroffen: Es geht nicht nur um die bloße monatliche oder vierteljährliche Grundgebühr fürs Giro-Konto, sondern auch um Einzelgebühren, also z. B. für Überweisungen oder Lastschriften, für Bar-Abhebungen oder am Schalter abgegebene Überweisungen, für Scheck-Einzug oder für das Zusenden von Konto-Auszügen. Das steckt hinter dem Grundsatz-Urteil des BGH. Entscheidend ist immer: War die entsprechende Gebühr schon so bei der Konto-Eröffnung vereinbart oder wurde diese erst später erhöht oder neu eingeführt? Wurde die Gebühr später erst eingeführt oder erhöht, kann die neu eingeführte Gebühr komplett bzw. die Erhöhung zurückgefordert werden. Und da die meisten Bundesbürger relativ treue Bankkunden sind, also ein Konto lange führen, ist wahrscheinlich jeder gleich von mehreren Gebühren-Erhöhungen betroffen gewesen.
7. Schwer zu berechnen: Wann welche Gebühr tatsächlich erhöht wurde, ist nach Jahren oft nur noch schwer nachvollziehbar – wer bewahrt schon alle Konto-Auszüge für alle Konten seit Anbeginn auf. Das ist aber auch nicht nötig. Denn jeder kann auch die eigene Bank nur schriftlich auffordern, die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzuzahlen (siehe Musterbrief ) – ohne eine genaue Summe der Gebühren zu nennen. Die Bank muss nämlich dann eine Entgeltaufstellung erstellen und selbst die Gebühren berechnen; dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
8. Verjährung: Diese Frage ist vom Bundesgerichtshof noch nicht geklärt worden. Sicher ist, dass Gebühren bis einschließlich 2018 erstattet werden müssen. Wahrscheinlich wird es um die Verjährung weiteren juristischen Streit geben – ähnlich wie dies Bausparkassen
Verklausulierte Verträge
Mit solchen typischen, aber unzulässigen Bedingungen (AGB) arbeiten Banken.
„Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. (...) Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. (...) Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den (Vertrag) fristlos und kostenfrei kündigen.“ und Lebensversicherungen auch mit untersagten Klauseln getan haben. Verbraucherverbände sagen, dass Gebühren bis ins Jahr 2011 zurückgefordert werden können. Wahrscheinlich ist, dass es um Rückforderungen aus den Jahren 2017 bis 2011 weitere Verfahren vor Gerichten geben wird.
„Nach unserer Auffassung sind Rückforderungen sogar bis 2011 möglich
Erk Schaarschmidt, Verbraucherzentrale Brandenburg
9. Hunderte Euro: Wie viel Geld zurückgezahlt werden muss, ist individuell sehr verschieden und hängt von der Bank ab, vom Konto-Modell und wie intensiv das Konto genutzt wurde. Da aber alle Banken in den letzten Jahren kräftig die Gebühren erhöht haben (siehe Ausgabe 4/2021) kommen beträchtliche Summen zusammen. Wer heute 5 Euro fürs Girokonto pro Monat pauschal zahlt, das einst als Gratis-Konto eröffnet wurde, kann heute für 2018, 2019, 2020 und die erste Hälfte von 2021 insgesamt 210 Euro zurückfordern. Da aber die allermeisten deutlich mehr zahlen, kommen selbst bei normalen Bankkunden nennenswerte dreistellige Beträge zusammen.
10. Tricks anwenden: Das ist leider oft ein übliches Vorgehen von Banken, andere Fälle zeigten dies. Dann nicht einschüchtern lassen – das BGH-Urteil ist eindeutig. Notfalls sich an eine örtliche Verbraucherberatungsstelle oder einen Anwalt wenden oder die zuständige Schiedsstelle des jeweiligen Banken-Verbundes einschalten.