1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs: Banken dürfen sich nicht einfach in ihren Geschäftsbedingungen (siehe auch nächste Seite) das Recht vorbehalten, einseitig Konditionen zu ändern, also zum Beispiel Gebühren zu erhöhen oder neue Gebühren einzuführen, ohne dass Kunden dazu ausdrücklich eingewilligt haben. Genau das haben aber praktisch alle Banken und Sparkassen seit Jahren gemacht: Stillschweigen von Bankkunden wurde als Zustimmung gewertet – und das hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil gestoppt. Entsprechend groß war die Aufregung bei allen Banken. Denn das Urteil des Bundesgerichtshofs hat Signalwirkung für alle Finanz-Institute in Deutschland.
2. Verhandelt wurde ein Einzelfall: Richtig ist, dass es im BGH-Verfahren nur um die Postbank ging. Aber da alle Banken diese unwirksamen Bedingungen genutzt haben, gilt es weit über das Verfahren hinaus, nämlich für alle Banken. Das zeigt ja ...