... Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit Werten und Zeiten könnte sich die CDU unter Annegret Kramp-Karrenbauer anfreunden; allerdings beharren die Christdemokraten auf einer Bedürftigkeitsprüfung: Grundrente soll nur derjenige erhalten, der sie auch wirklich nötig hat. „Das geht nicht“, sagt Heil, „in der Rentenversicherung gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung, sondern nur Ansprüche.“ Außerdem gehe es um Menschen, genauer um Ältere mit sehr niedrigen Renten.
So geht dieses politische Pingpong-Spiel seit Monaten hin und her.
Dabei müsste es dieses Gezerre gar nicht geben. Denn, was in den Diskussionen um die Grundrente oft übersehen wird –es gibt bereits zahlreiche Sozialleistungen, die allen offenstehen, die niedrige Renten haben. Wenn also Hubertus Heil immer eine Friseuse anführt, die nach einem Leben voller Arbeit nur gut 500 Euro Rente erhält, so stimmt das nur zum Teil. Die absolute Rentenhöhe mag richtig sein. Doch daneben hätte die Friseuse Anspruch auf Grundsicherung, auf Wohngeld oder einen Lasten-Zuschuss (siehe nächste Seite). Insofern stimmt das Beispiel des Ministers nicht ganz.
Gegensatzliche Positionen
„Wir sollten uns auf die konzentrieren, die sie brauchen. Die Bedarfsprüfung ist gerecht und notwendig”
Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU-Vorsitzende
Viele beantragen Hilfe nicht
Das Problem ist vielmehr: Derzeit hätten etwa 10 Millionen Rentner formal Anspruch auf weitere Sozialleistungen, weil sie niedrige Renten (unter 900 Euro im Monat) haben (siehe Übersicht rechts). Darunter sind fast zwei Drittel der Rentnerinnen im Westen und fast die Hälfte der Frauen im Osten.
Doch von diesen gut 10 Millionen Menschen beantragt nur ein kleiner Teil (genauer nur etwa 1 Million) die zusätzlichen Sozialleistungen, obwohl eigentlich bereits Anspruch darauf besteht. Insofern spart der Staat bisher jedes Jahr Milliarden Euro, weil Bürger Leistungen nicht beanspruchen. Die neue Grundrente würde dies ändern, da die Gelder direkt von der Rentenkasse ausgezahlt würden – allein der errechnete niedrige Zahlbetrag würde ausreichen, damit die Rente entsprechend aufgestockt werden würde.
Weiterer Vorteil: Da keine Bedürftigkeit geprüft würde, müsste auch niemand, wie bisher, zum Sozialamt gehen und sich als arm und bedürftig off enbaren. Und: Ohne Bedürftigkeitsprüfung wäre auch keine umfangreiche Bürokratie nötig.
Denn bisher haben viele Rentner auch zustehende Sozialleistungen nicht beantragt, da die Anträge langwierig und kompliziert sind. Zudem werden die Leistungen nur zeitlich befristet gewährt, meist für 12 Mo- nate. Danach ist ein neuer Antrag nötig. Aber, der große Vorteil des bisherigen Systems: Es konnten mehrere Leistungen parallel beantragt werden. Wer also z._B. in Stuttgart zur Miete wohnte, konnte neben Grundsicherung auch Wohngeld, die Befreiung von Zuzahlung, Streichung von Kranken- und Pfl egebeiträgen sowie Rundfunkgebühren beantragen.
Im Koalitionsvertrag vereinbart
Beispiele (siehe vorige Seite) zeigten, dass damit die von Minister Heil skizzierten 900 Euro pro Monat leicht übertroff en werden konnten.
Und wie geht der Streit aus? Im Koalitionsvertrag ist die Grundrente vereinbart – aber mit Bedürftigkeitsprüfung. Wer gibt also nach?
Fur Arbeitsminister Heil ist die Grundrente ein Herzensthema.
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Diese Sozialleistungen gibt es bereits
GRUNDSICHERUNG
Wer kann Leistung erhalten?
Jeder unabhangig von Beitragen und Zeiten. Das Geld konnen sowohl Rentner wie auch alle erhalten, die erwerbsgemindert sind. Als Richtwert gilt: Wer weniger als 865 Euro im Monat hat, sollte einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Errechnet wird, was zum Leben notig ist, ausgehend vom Hartz-IV-Regel-Satz: etwa 424 Euro im Monat fur Alleinstehende, 382 Euro fur einen Partner in einer Gemeinschaft. Hinzu kommen Gelder fur Wohnen: Ein Paar in Berlin mit 500 Euro Warmmiete hatte also einen Anspruch auf 2 x 382 Euro plus 500 Euro = 1.264 Euro. Davon wird die Rente abgezogen. Die Differenz gibt es auf Antrag als Grundsicherung oder Wohngeld.
WOHNGELD
Wer kann Leistung erhalten?
Alle, die in einer Wohnung leben, fur die eine im Verhaltnis zum Einkommen hohe Miete fallig ist. Faustregel: Wer alleinstehend ist und in einer Stadt mit hohen Mieten lebt, sollte ab 1.120 Euro Rente (Paare etwa 1.500 Euro) Wohngeld beantragen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Hangt von der Miethohe ab, in teuren Stadten bis 633 Euro im Monat.
LASTEN-ZUSCHUSS
Wer kann Leistung erhalten?
Haus- und Immobilienbesitzer mit niedrigen Renten, die aber noch einen Immobilienkredit bezahlen oder Schwierigkeiten haben, die Lasten fur Haus und Grundstuck zu zahlen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ahnlich wie beim Wohngeld.
KEINE ZUZAHLUNG
Wer kann Leistung erhalten?
Alle, die hohe Kosten fur Arzneimittel und Gesundheit haben, konnen sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei niedrigen Renten mussen 2 % des Einkommens getragen werden, danach entfallt die Zuzahlung.
RUNDFUNK-GEBUHR
Wer kann Leistung erhalten?
Alle, die Grundsicherung erhalten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
17,50 Euro pro Monat entfallen.
„ Die Grundrente soll ein Alterseinkommen 10 % oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren. Davon würden 3 bis 4 Millionen ehemalige Geringverdiener profitieren”
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister (SPD)