Bisher galt der Grundsatz: Die Rentenkassen müssen wahrheitsgemäß auf Fragen antworten, aber nicht von sich aus auf Vorteile hinweisen. Doch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stellt diese jahrzehntealte Regel infrage.
Noch wird über das Urteil des Bundesgerichtshofs nur unter Fachleuten gemurmelt. Doch die Aussagen der obersten deutschen Richter(Az. III ZR 466/16) haben gewaltige Sprengkraft: „Das soziale Leistungssystem wird immer komplizierter. Deshalb kann es nur funktionieren, wenn eine umfassende Beratung gewährleistet ist. Eine Behörde könne aber nicht voraussetzen, dass Bürger ...
Bildquelle: Rente & Co, Ausgabe 4/2019