... der Werkstatt abstellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen, der geschützt liegt und gegen Diebstahl gesichert ist – vieleAutobesitzer tun dies. Im vorliegenden Fall waren aber leider am nächsten Morgen Fahrzeug und Schlüssel verschwunden – die Kaskoversicherung weigerte sich, zu zahlen. Das muss sie aber nach Ansicht der Richter. Denn der Autobesitzer hat sich nicht grob fahrlässig verhalten.
LG Oldenburg, Az.: 13 O 688/20
Mehr Rechte für Senioren bei Kündigung
Der Schrecken jedes Mieters ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Denn wenn die Gründe vernünftig und nachvollziehbar sind, muss er seine Wohnung leider räumen. Nun wurden in diesem Fall die Rechte von betagten Menschen gestärkt. Demnach können Senioren unter Berufung auf ihr hohes Alter, eine tiefe Verwurzelung zum Ort und einen beeinträchtigten Gesundheitszustand die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Denn aus diesen Gründen ist ein Umzug für sie absolut nicht zumutbar.
LG Berlin, Az.: 67 S 345/18
Kostenloses PDF der Krankenakte per Mail
Will der Patient wissen, was bei seiner Behandlung geschehen ist, braucht er die Behandlungsakte. Das kostet Kopier- und Versandkosten. Jetzt gibt es einen anderen Weg: Die Klinik muss dem Patienten einmalig kostenfrei eine Kopie der Unterlagen in Form eines PDFs übersenden. Aus Datenschutzgründen sollte der Versand jedoch verschlüsselt erfolgen. Das Passwort muss dem Patienten separat mitgeteilt werden (z. B. telefonisch).
LG Dresden, Az.: 6 O76/20
Kein Sporttraining, also auch kein Beitrag
Wegen Corona musste ein Fitness-Studio auf Anordnung der Behörden von März bis Juni 2020 schließen. Da ein Trainingsbetrieb nicht möglich war, müssen für diese Zeit auch keine Mitgliedsbeiträge bezahlt werden, eine Vertragsanpassung kommt ebenfalls nicht infrage. Einen Musterbrief finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
AG Augsburg, Az.: 25 C 2237/21
Vergleichsportal muss Einschränkung anzeigen
Check24 hatte im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen angeboten. Einbezogen waren allerdings nur Versicherer, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Eine Liste der nicht teilnehmenden Versicherer befand sich erst am Ende einer gesonderten Internetseite. Das geht so nicht, urteilten die Richter. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass viele Anbieter im Vergleich fehlen.
LG Frankfurt, Az.: 2-03 O 347/19
Waren müssen online verfügbar sein
Viele kennen das: Gerade war der Wunschartikel noch im Onlineshop verfügbar, kurz nach der Bestellung ist er auf einmal nicht mehr lieferbar bzw. ausverkauft. Oft entscheidet man sich dann für ein anderes, teureres Teil. Damit ist jetzt Schluss. Die Angabe zur Verfügbarkeit von Waren muss immer aktuell sein.
OLG Rostock, Az.: 2 U13/20
Kita bringt Wirbel ins Wohngebiet
Mitten in einem Wohngebiet wird eine Kita mit Platz für 95 Knirpse geplant. Der Bewohner eines Einfamilienhauses findet das nicht lustig. Der Lärm und auch noch die vielen Autos der Eltern und Erzieher! Das Gericht dagegen hat keine Bedenken: Sind genügend Stellplätze vorhanden, liegt keine unzumutbare Beeinträchtigung vor.
OVG Lüneburg, Az.: 1 ME 42/21
Mieter steht vereinbarte Küchen-Ausstattung zu
Das Gericht gab einem Mieter recht, der einen bestimmten Ausstattungsumfang der Einbauküche gefordert hatte. Bei der Wohnungsbesichtigung war ihm versprochen worden, dass die vorhandene Küchenzeile gegen eine neue ausgetauscht wird. Daran hielt sich die Vermieterin auch, aber es fehlten Dunstabzugshaube und Oberschränke. Sie muss nachrüsten.
AG Hamburg-Barmbek, Az.: 810 C 275/20
Kündigung per WhatsApp geht nicht
Eine Kündigung im Job muss schriftlich versendet werden. Was aber, wenn das Kündigungsschreiben per WhatsApp ankommt? Das hat keine Gültigkeit. Das Schreiben muss vom Arbeitgeber eigenhändig unterzeichnet sein und dem Empfänger entsprechend zugestellt werden. Auch das Argument, dass der Beschäftigte seine Anschrift nicht mitgeteilt habe, hat bei Gericht keine Gültigkeit.
LAG München, Az.: 3 Sa 362/21
Klare Preisangaben vor der Buchung
Günstig in den Urlaub – wer will das nicht? Schade nur, wenn nicht jeder Verbraucher in den Genuss kommt, wie es beim Reiseportal billigflug.de der Fall war: Nach Eingabe der Reisedaten wurde eine Übersicht mit Flugangeboten angezeigt. Allerdings mit dem Zusatz „bei Zahlung mit billigflug.de Mastercard GOLD“ – eine sehr seltene Kreditkarte. Da es sich um irreführende Preisangaben handelt, müssen Anbieter schon am Anfang der Buchung den korrekten Endpreis nennen, samt Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten.
OLG Dresden, Az.: 14 U 627/21
Widerruf bei einer Partneragentur einfacher
Kundinnen und Kunden von Partnervermittlungsagenturen können ihren Vertrag jetzt leichter widerrufen und für nicht erbrachte Leistungen Geld zurückbekommen: Für einen Preis von 8.330 Euro sollte eine Frau 21 Partnervorschläge erhalten. Nach einer Woche widerrief sie den Vertrag und verlangte einen Teil ihres Geldes zurück. Das steht ihr zu, weil sie bis dahin nur drei Partner-Vorschläge bekam.
BGH, Az.: III ZR 169/20