... Und das sind keineswegs nur ärgerliche Einzelfälle, wie die Handwerkskammern zugeben. Drei Monate warten Auftraggeber schon jetzt im Schnitt auf einen Handwerker. Und die Lage droht sich zu verschärfen, da deutschlandweit rund 250.000 Fachkräfte fehlen, vor allem wegen des Baubooms. „Probleme mit Handwerkern sind in der Verbraucherzentrale ein Dauerbrenner“, bestätigt die Juristin Carolin Semmler. „Neben Beschwerden über mangelhafte Leistung geht es oft um überhöhte Rechnungen.“ Geben zu wenig Betriebe ein Angebot ab, langt der Rest schon mal kräftig zu: Fehlt Konkurrenz, kann man Mondpreise verlangen, im Branchenjargon heißt diese Abzock-Masche „Abwehrangebot“.
Großauftrag & Notfall
Zudem werden große und gewinnträchtige Einsätze bevorzugt. Wer den Installateur nur für einen tropfenden Wasserhahn braucht, sucht meist vergebens. Was also tun? „Fragen Sie im Bekanntenkreis, ob jemand einen Betrieb empfehlen kann“, rät Juristin Semmler. „Meldet der Kunde einen Notfall, schicken viele Firmen trotz voller Auftragsbücher schnell Mitarbeiter vorbei.“ Doch Vorsicht: „Fragen Sie auch hier vorher nach den Kosten für Einsatz und Anfahrt“, rät die Rechtsanwältin. „Manche Notdienste nutzen die Situation aus und verlangen überhöhte Preise.“ Semmlers Tipp: „Erscheint Ihnen die Forderung zu hoch? Lieber zuerst nur eine Anzahlung leisten und die Rechnung prüfen lassen.“ Dabei hilft zum Beispiel die Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer. Die nennt auf Anfrage auch seriöse Betriebe, die in der Kammer sind. Die erst- besten aus den Gelben Seiten gehören oft nicht dazu.
Baumarkt & Planung
Auch Baumärkte vermitteln Fachleute. Obi zum Beispiel bietet sogar an, verschiedene Gewerke zu koordinieren. Doch gerade bei planbaren Arbeiten sollte man auch Angebote unabhängiger Handwerker einholen, die solch eine Koordination übernehmen würden. Preisvergleich lohnt sich in jedem Fall!
Auktion & Online-Portal
Für alles, was mit langer Hand geplant werden kann, bietet sich außerdem eine Handwerker- Auktion an. Dass man damit Geld sparen kann, bestätigt sogar Stiftung Warentest. Empfohlen werden z. B. www.myhammer.de und blauarbeit.de. Wie sie funktionieren, erklären wir im Kasten oben. Unterstützung beim Einstellen der Angebote bieten die Hotlines der Auktions- Anbieter. Wichtig vor dem Zuschlag: Auch hier nach der Qualifikation fragen, im Zweifel über die Handwerkskammer.
INSTALLATEUR
FLIESENLEGER
HEIZUNGSFACHMANN
ANLAGENTECHNIKER
Aufträge versteigern & sparen: So geht’s
■ Anbieter Die Portale www.my-hammer.de und blauarbeit.de bieten Handwerker- Auktionen an: ohne Vermittlungsgebühr für die Nutzer. Die beschreiben ihr Vorhaben – etwa eine Badrenovierung – und interessierte Betriebe können um den Auftrag mitbieten.
■ Auswahl Bei MyHammer dürfen nur Handwerker mit geprüften Qualifikationen und Zulassungen Angebote online abgeben, blauarbeit ermöglicht die Auswahl: Man kann sich Angebote von allen oder nur von geprüften Dienstleistern schicken lassen. Wie bei jeder Auftragsvergabe sollte man die Kalkulationen gut prüfen.
■ Angebote: Je besser man sein Vorhaben beschreibt, desto aussagekräftiger sind die natürlich. Bei der Angebots- Erstellung bieten die Online-Formulare gute Hilfe.
■ Hilfe Bleiben trotzdem Fragen rund um die Vergabe, helfen die Hotlines der Handwerker-Auktionen weiter: MyHammer: 030- 99 19 46 09, blauarbeit: 0221 – 39 09 01 22.
■Sparen Nicht immer ist der günstigste Anbieter der beste: Deshalb entscheidet man anhand des Angebotes, wer den Zuschlag bekommt. Im besten Fall hilft das, nicht nur Geld zu sparen, sondern auch Ärger mit dem Handwerker zu vermeiden.
Tipps für Aufträge und Gewährleistung
■ Angebot Je konkreter Sie den Auftrag beschreiben, desto aussagekräftiger ist der Kostenvoranschlag. Versuchen Sie, mindestens drei zu bekommen. Die sind zwar unverbindlich, doch der Rechnungsbetrag darf später höchstens 15 bis 20 Prozent darüber liegen. Wird es teurer, muss der Handwerker Sie vorab informieren.
■ Legal Vergeben Sie keine Aufträge „unter der Hand“: Schwarzarbeit ist illegal! Und bei Pfusch gibt’s dann oft Ärger um Nachbesserungen.
■ Gewähr Ist die Arbeit mangelhaft, haben Kunden ein Recht auf Mängelbeseitigung – innerhalb von zwei Jahren für normale Werkleistungen, bei Bauwerken innerhalb von fünf Jahren.