Keine GEZ-Gebühr für Arbeits-PC
Freiberufler, die zu Hause arbeiten, müssen für den PC, den sie für ihre Arbeit nutzen, keine Rundfunkgebühren mehr zahlen. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht (6 C 15.10, 45.10, 20.11). Bisher musste für jeden gewerblich genutzten PC in der privaten Wohnung zusätzlich 5,76 Euro gezahlt werden. Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW hilft, die freiberufliche Nutzung anzuzeigen und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen zu lassen: www.vz-nrw.de/mediabig/173871A.pdf
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