... Warenkorb der Apps Produkte ab, die es zeitgleich via PC deutlich billiger gab. Ein Ultrabook von Notebooksbilliger.de beispielsweise kostete per App satte 200 Euro statt 169 Euro beim PC-Angebot. Preisunterschiede gab es auch bei Cyberport, Otto und Technikdirekt.
Neue Hoffnung für geschädigte Geldanleger
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Anlagestrategien wie „Wachstum“ oder „Chance“ können viele Anleger nicht als risikoreiche Geldanlagen erkennen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden (Az. 9 U 52/13), dass ein Commerzbank-Kunde unter der Strategie „Wachstum“ erlittene 44.000 Euro Verlust zuzüglich Zinsen zurückerhält, da das Portfolio nicht seinen Risikovorstellungen entsprach. Begriffe wie „Wachstum“ und/oder „Chance“ suggerieren ein zu geringes Risiko. Die Begriffe müssten so ausgelegt werden, wie sie dem objektiven Verständnis des Anlegers entsprechen, urteilte das Gericht, Damit bietet das Urteil neue Klagemöglichkeiten. Es ist noch nicht rechtskräftig, da die Commerzbank gegen die Nichtzulassung des OLG-Urteils zum BGH Beschwerde eingelegt hat.
Kindergeld für gut verdienende Studenten
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Eltern können für ihren studierenden Nachwuchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld kassieren oder von Kinderfreibeträgen steuerlich profitieren – egal wie viel die Kinder verdienen. Das Finanzamt verzichtet seit 2012 auf eine Einkommensprüfung bei einem Erststudium oder einer Erstausbildung. Dazu zählt auch ein späterer Studiengangwechsel. Wurde hingegen vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen, entfallen die finanziellen Hilfen. Zum Zweitstudium zählt auch ein Masterstudium oder die Berufsausbildung in Kombination mit anschließendem Studium. Ausnahmen: Wenn das Kind in der Zweitausbildung oder Studium nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche bzw. in einem 450-Euro-Minijob arbeitet, gibt es weiter Kindergeld.
Prozesskosten bei Scheidungen nicht mehr steuerlich absetzbar
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Klammheimlich hat der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit von Prozesskosten bei Scheidungen gestrichen. Hintergrund: Mit der Änderung des Paragrafen 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) werden grundsätzlich Kosten für private Rechtstreitigkeiten nicht mehr als außerordentliche Belastung anerkannt. Das gilt erstmals für die Steuererklärung 2013. Private Prozesskosten sollen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn der Rechtstreit so bedeutend ist, dass die Existenz des Steuerzahlers gefährdet ist. Tipp: Da zu Scheidungskosten noch ein Urteil des Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 16/13) aussteht, sollten Geschiedene alle Scheidungskosten weiterhin auf dem Mantelbogen Seite drei angeben und sich auf das Verfahren berufen. Streicht das Finanzamt Posten, ist Widerspruch einzulegen.
Einheitliche Informationen für Anleger
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Anbieter von Finanzprodukten, wie Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Zertifikate, müssen ihren Kunden voraussichtlich ab 2015 EU-weit einheitliche Anlegerinformationen aushändigen. Darin müssen die wichtigsten Merkmale der Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten auf drei Seiten kurz und knapp, aber dennoch präzise und vollständig erklärt werden, sodass Anleger auch unterschiedliche Produkte vergleichen können. Die neue Anlegerinformationl-uerordnung, kurz PRIIPs (Packaged Retail Investment Products) genannt, gilt auch für Lebens- und Rentenversicherungen, mit Ausnahme staatlich geförderter Riester-, Rürup- und Betriebsrenten.
Mitgezählt 3,8 %
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Rendite konnten Rentnerinnen und verheiratete Männer mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erzielen, die Anfang 2012 in den Ruhestand gegangen sind. Ledige Männer verzeichneten eine Rendite von 3,2 Prozent. Das geht aus aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Damit bringt die gesetzliche Rente oft sogar mehr Ertrag als private Vorsorgeprodukte. Für Frauen und Verheiratete, die 2040 erstmals Rente beziehen, prognostizieren die Experten eine Rendite von 3,4 Prozent. Ledige Männer können danach drei Prozent Rendite erwarten.
Rabattverbot für Onlineapotheken aus der EU
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Versandapotheken aus dem EU-Ausland dürfen keine Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. So der Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 79/10). Zwar gilt schon seit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes 2012 ein generelles Rabattverbot für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland und seit 2013 auch für Angebote aus dem EU-Ausland. Doch herrschte bisher immer noch Unklarheit, ob es nicht Ausnahmen gibt, was der BGH jetzt verneint. Unzulässig sind demnach auch Preisnachlässe, wenn eine Onlineapotheke aus der EU rezeptpflichtige Medikamente an eine deutsche Apotheke schickt und sich die Kunden ihre Arzneien dort mit Rabatt abholen können. Im vorliegenden Fall hatte der Inhaber mehrerer Apotheken im Bergischen Land mit einem Preisnachlass von zehn Prozent auf deutsche Originalpräparate aus der EU geworben. Das Oberlandesgericht Köln hatte dies 2009 für rechtens erklärt. Der BGH hat dieses Urteil nun aufgehoben.
In Kürze
Jobcenter zahlt Indonesien-Aufenthalt
Ein Jobcenter muss einem Hartl-uV-Empfänger die Reisekosten für einen dreiwöchigen Indonesiel-uufenthalt bezahlen, damit dieser sein Umgangsrecht mit dem dort mit seiner Mutter lebenden Kind wahrnehmen kann. Zum Wohle des Kindes und zum Schutz familiärer Kontakte sei ein jährlicher Aufenthalt angemessen. So ein Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 7 AS 2392/13 B ER).
Kleiner Rentenanstieg ab Juli
Im Juli steigen die gesetzlichen Renten im Westen um 1,67 Prozent, im Osten um 2,53 Prozent. Bei 1.000 Euro Rente macht das ein Plus von 17 bzw. 25 Euro.
Steuererleichterung für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige können die Miete in einem Seniorenstift grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 20/12) entschieden.
Vermieter muss Ursache von Schimmel beweisen
Bei Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden muss der Vermieter beweisen, dass die Schäden in der Mietwohnung aus technischhandwerklicher Sicht nicht auf die Bausubstanz zurückzuführen sind. Ansonsten sei eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen, urteilte das Amtsgericht Osnabrück (Az. 48 C 31/12 (5)). Erst dann muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch falsches Lüftungs- und Heizverhalten entstanden ist.
Kein Versicherungsschutz am Geldautomaten
Wer auf dem Weg zur Arbeit an einem Geldautomat anhält und dabei von einem PKW verletzt wird, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gelte selbst dann, wenn das Unfallopfer das Geld beruflich benötigt, urteilte das Sozialgericht Osnabrück (Az. S 19 U 43/11).