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Mit 63 in den RUHE STAND – das geht!


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Super TV - epaper ⋅ Ausgabe 10/2020 vom 27.02.2020

Immer mehr von uns wollen so früh wie möglich dem Chef TSCHÜSS SAGEN – hier die Top- Tipps für Ihre Renten-Ansprüche

Umfragen zufolge würden 71 Prozent der 50- bis 60-Jährigen gerne früher in Rente gehen. Tatsächlich verabschieden sich immer mehr Deutsche vorzeitig in den Ruhestand – ohne Abschläge. Entscheidend sind nicht nur Rentenbeitragsjahre und Erziehungszeiten. Auch Altersteilzeit, Vorruhestand und Einmalzahlungen können sich lohnen. Das müssen Sie wissen, um vor 67 das Rentnerleben genießen zu können.

So gehen Sie mit weniger als 35 Versicherungsjahren in Rente

Männer werden in Deutschland durchschnittlich über 78 Jahre alt, Frauen sogar über 83. Deshalb steigt die Grenze für den Renteneinstieg seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Ab Jahrgang 1964 ist dann für alle Pflichtversicherten die Rente mit 67 bindend. Erstmals betrifft sie Neurentner im Jahr 2031. Allerdings wünscht sich einer Umfrage zufolge eine Mehrheit der Deutschen eine Rente mit 58. Wie realistisch ist das?

30 % der Babyboomer planen schon mit 60 Jahren den Eintritt in den Ruhestand

Über Umwege schon mit 58 aufhören

Für Normalverdiener ist es finanziell fast unmöglich, mit 58 aufzuhören zu arbeiten. „Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweist, kann erst zum regulären Renteneintrittsalter eine Altersrente erhalten“, sagt Expertin Katja Braubach. Die Jahre bis dahin müssen aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Aber: Wer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, darf vorzeitig in den Ruhestand und eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ab 55 gibt es zudem die Möglichkeit einer Altersteilzeit – fragen Sie im Betrieb nach. Das gilt auch für eine Vorruhestandsregelung. Das Einkommen ab 58 bis zum Renteneintritt zahlt der Arbeitgeber, es ist eine freiwillige Leistung. Vorteil: Sie zahlen weiterhin Rentenbeiträge, die Ihre Altersrente erhöhen.

Das gibt’s ab 35 Versicherungsjahren

In diesem Jahr können all jene mit 63 in Rente gehen, die 1957 geboren wurden – und auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen. Das geht aber nur, wenn auch finanzielle Einbußen hingenommen werden. Wie groß die ausfallen, hängt ab vom Geburtsjahr und Renteneintrittsalter. Trotzdem gehen viele früher – und das kann sich sogar rechnen: Wer drei Jahre vor der regulären Altersrente Frührente bezieht, muss mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen. Zusätzlich reduziert sich die Rente um die fehlenden drei Beitragsjahre. Beispiel: Wer regulär Anspruch auf 1.000 Euro brutto Rente hätte, bekäme bei einem drei Jahre früheren Rentenbeginn netto rund 715 Euro. Hätte er bis zur regulären Altersrente gewartet, wäre der Betrag 175 Euro monatlich höher ausgefallen (890 Euro; nach Abzug von Kranken- und Pf legeversicherung). Allerdings erfolgen in den drei Jahren der Frührente bereits Rentenzahlungen. „Bis der Betrag von 25.730 Euro (36 x 715 Euro) durch die um 175 Euro höhere Rente aufgebraucht wäre, dauert es rund zwölf Jahre“, erklärt Expertin Katja Braubach.

0,3 % wird die Rente für jeden Monat gekürzt, den man früher aufhört zu arbeiten (also 3,6 % im Jahr)

Durchrechnen lohnt sich

Kürzungen durch einen früheren Renteneintritt lassen sich aber ausgleichen – mit freiwilligen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, entweder als Einmalbetrag oder gestreckt über einen längeren Zeitraum. Letzteres ist sinnvoll, weil „Altersvorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar sind. Weitere Möglichkeit: Bis zu 6.300 Euro im Jahr können zur Frührente hinzuverdient werden, ohne Auswirkungen auf die Rente (z. B. mit Minijob).

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UNSERE EXPERTIN
Katja Braubach

von der Deutschen Rentenversicherung Bund

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FREIZEITSPASS
Wer sich rechtzeitig über die Rente informiert hat, kann im Alter eine ruhige Kugel schieben


Wie Sie auf 45 Pflichtbeitragsjahre kommen

Wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, darf als „besonders langjährig Versicherter“ ohne Kürzungen früher in Rente. Das sind in diesem Jahr alle, die 1957 geboren wurden. Allerdings beginnt der Ruhestand nicht mit dem Geburtstag, sondern zehn Monate danach. Demnach verabschieden sich alle 1957 geborenen Frührentner des Jahres 2020 frühestens im November in den Ruhestand. Bis September sind die Frührentner des Jahrgangs 1956 dran, die mit 63 Jahren und acht Monaten gehen dürfen. Aber: Das Alter dafür steigt in Zwei-Monats- Schritten pro Jahr. Das heißt: 1960 Geborene dürfen erst mit 64 Jahren und 4 Monaten ohne Abschläge in Rente, sofern sie 45 Versicherungsjahre voll haben. Jahrgang 1964 und alle späteren erst mit 65.

Alle Lücken schließen

Bei den 45 Pflichtbeitragsjahren handelt es sich aber nicht nur um die Jahre als Erwerbstätiger. Nur Rentenpflichtbeiträge von 18 Jahren müssen aus dem Arbeitsleben stammen. Dazu zählen auch die Pflege anderer Menschen sowie Wehr- und Zivildienst, Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld ebenso wie Übergangsgeld, Kranken- oder Verletztengeld. Die übrigen Beiträge dürfen sich aus anderen Zeiten zusammensetzen. „Unabhängig vom Geburtsjahr werden Erziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt“, sagt Expertin Katja Braubach. Wichtig: „Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!“ Auch Entgeltersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld werden berücksichtigt, wenn es sich um Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten handelt (gilt nicht für: Arbeitslosenhilfe oder ALG II). Ein Sonderfall sind Ersatzzeiten von Menschen, die in der DDR politisch inhaftiert waren. Diese zählen ebenfalls zur Pflichtbeitragszeit.

31 % aller Neurentner im Jahr 2018 hatten 45 Versicherungsjahre, um ohne Abschläge mit 63 in Rente zu gehen

So nutzen Rentner ihr Plus an Freizeit

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ZEIT ZUR ERHOLUNG ■ Am liebsten verbringt die Generation 60plus in Deutschland ihre Freizeit vor dem Fernsehgerät (97,1 %). Die Hälfte der Befragten zwischen 60 und 69 Jahren gab an, dass sie gern im Garten arbeiten.


Foto: DRV BUND, iStock

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