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Die hessische Landesregierung hat im September eine Reform der Pflegeunterstützungsverordnung beschlossen. Damit wird die Anerkennung für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im Alltag deutlich vereinfacht. Vom 1. Oktober wurden daher Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer dauerhaft in den Kreis der Anbieter aufgenommen. Ihr Engagement hatte sich vor allem in der Corona-Krise bewährt.
Die Pflegekasse erstatte für haushaltsnahe Dienstleistungen den sog. Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Die Voraussetzung dafür sei, dass diese Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten erbracht wurden. Bisher standen nicht genügend Anbieterinnen und Anbieter für alle Pflegebedürftigen zur Verfügung.
„Wir hoffen, dass sich durch diese Reform die Situation für die rund 310.000 pflegebedürftigen Menschen in Hessen verbessern wird und sie sowie ihre Angehörigen tatsächlich die Hilfe und Entlastung in ihrem Alltag bekommen, die sie brauchen“, betont der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann.
Auch in Niedersachsen soll bald ein breiteres Hilfsangebot zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag zur Verfügung stehen. Wie die niedersächsische Landesregierung mitteilte, hat das Kabinett den Entwurf einer neuen Verordnung über „die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für die Verbandsbeteiligung“ freigegeben. Daraus geht hervor, dass gewerblich tätige Einzelpersonen und ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer ab 2022 als „unterstützende Personen“ anerkannt und bezahlt werden sollen.
Die niedersächsische Landesregierung rechne mit bis zu 5.000 zusätzlichen Anbieterinnen und Anbietern, wenn gewerblich tätige Einzelpersonen und ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer anerkannt würden. Die Voraussetzungen für deren Anerkennung sollen angepasst werden, um dem niedrigschwelligen Charakter des Angebots gerecht zu werden und gleichzeitig die Qualität der Versorgung weiterhin zu sichern.