... schwankt unangenehm unter den Füßen, man verliert sogar kurzzeitig die räumliche Orientierung. Meist kennen wir aber die Ursache und wissen, das geht schnell wieder vorüber.
Viele denken zunächst an eine Erkrankung
Trugschluss. Wird einem aber immer wieder schwarz vor den Augen, befürchtet man natürlich eine körperliche Ursache, etwa eine Innenohr-Erkrankung. Dass es sich aber in Wahrheit um eine Medikamenten- Nebenwirkung handelt, daran wird nicht immer sofort gedacht – dabei ist das häufig der Fall, etwa bei einer zu hohen Dosierung. Vor allem diese Mittel lassen Menschen taumelig werden: Medikamente zur Behandlung des Nervensystems, Psychopharmaka sowie Herzmittel zur Senkung des Blutdrucks oder zur Behandlung einer Herzschwäche. Der Schwindel kann zum Beispiel eine Nebenwirkung des Wirkstoffs Bisoprolol sein – dieser wird oft verordnet – er verlangsamt den Herzschlag und senkt den Blutdruck.
Besser Rücksprache mit dem Arzt nehmen
Beobachten. Verschreibt der Arzt neue Tabletten, ist es also ratsam, ihn auf die Nebenwirkungen anzusprechen. Oder man fragt den Apotheker oder schaut selbst in den Beipackzettel. Hat man vor der Einnahme der Arznei nie unter Schwindel gelitten und beobachtet man, dass diese Attacken plötzlich vermehrt auftreten, sogar so, dass sie den Alltag beeinträchtigen, sollte man Rücksprache mit dem Arzt nehmen. Vielleicht genügt es bereits, die Dosierung zu mindern. Oder der Doc verordnet eine Alternative.
Es gibt eine natürliche Hilfe
Quartett. Schwindel ist nicht nur unangenehm, auch die Sturzgefahr steigt. Sinnvoll kann daher ein Mittel sein, das ihn mit vier natürlichen Wirkstoffen in Schach hält (z.B. Vertigoheel, rezeptfrei in der Apotheke). Die Kombi aus indischen Kokkelskörnern, geflecktem Schierling, grauem Amber und Steinöl verringert die Anzahl, Dauer und Stärke der Schwindel-Episoden. Es ist das einzige natürliche Präparat, das in den ärztlichen Leitlinien zur Behandlung von Schwindel steht. Es kann auch mit anderen Mitteln kombiniert werden.
Schwarz vor Augen: Jeder 10. Patient klagt darüber