... sie bei ihrer Krankenkasse ein handgeknüpftes Echthaarteil. Die Kosten beliefen sich auf 1.290 Euro, die Kasse wollte maximal 511 Euro übernehmen. Die Frau reichte Klage ein und bekam recht: Partieller Haarverlust bei einer Frau ist als Behinderung zu bewerten, außerdem ist die Klägerin in ihrer körperlichen Funktion beeinträchtigt.
Bonuspunkte der Krankenkasse
Eine Frau kaufte sich ein Smartphone, das am Oberarm getragen wird und per App Daten wie Puls und Kalorienverbrauch registriert. Die Kasse wollte das nicht akzeptieren und ihr keine Bonuspunkte geben, da es sich nicht um ein Fitness-Armband handelt. „Nein, so geht das nicht“, urteilten die Richter. Es ist zweitrangig, wie die Gesundheitsdaten kontrolliert werden. SG Dresden, Az.: S 44 KR 653/17
Die Oma als Tagesmutter
Wenn die Großeltern nicht mit im Haushalt wohnen, sich aber um die Betreuung der Enkel kümmern, können alle davon profitieren. Denn: Die Eltern können dem betreuenden Angehörigen die Fahrtkosten erstatten und diese wiederum als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Wichtige Voraussetzung: Die Bezahlung muss auf Grundlage eines Vertrages erfolgen, und das Geld muss auf das Konto der Großeltern überwiesen werden. FG Nürnberg, Az.: 4 K 936/18
Das Familienrecht nimmt Kinder in Schutz
Kinder und Gewaltspiele
Die Eltern erlaubten ihrem 10-jährigen Sohn, auf der Playstation Gewaltspiele zu spielen. Das Familiengericht schritt ein und beschloss: Das Kind darf sich in Zukunft nur noch mit solchen Videospielen beschäftigen, die für sein Alter und den Stand seiner Entwicklung angemessen erscheinen. Denn die seelische Entwicklung bei einem Kind sei bereits bei bloßer Ansicht massiv gefährdet. Sämtliche Spiele mit einer Einstufung „USK ab 18“ dürfen die Eltern dem Jungen nicht mehr zugänglich machen – auch nicht bei seinen Freunden. AG Bad Hersfeld, Az.: 63 F 290/17 SO
Wer bekommt den Hund?
Bei einer Trennung oder Scheidung wird in der Regel der Hausrat unter den Eheleuten aufgeteilt. Nicht selten wird dabei um den Hund gestritten. Auch wenn er grundsätzlich als Hausrat gilt, handelt es sich doch um ein Lebewesen. Deshalb ist entscheidend, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist. Bei dem darf der Vierbeiner dann auch leben. AG München, Az.: 523 F 9430/18
Mieter haben mehr Rechte als sie denken
Streit um Deutsche Dogge
Ein Vermieter kann die Hundehaltung in einer Mietwohnung nur dann verbieten, wenn von dem Hund eine konkrete Gefährdung oder Störung ausgeht. Dem war aber im vorliegenden Fall nicht so, von den anderen Mietern oder Nachbarn kamen keinerlei Beschwerden, sie hatten auch keine Angst. Die Größe des Hundes ist in diesem Fall also nicht von Bedeutung. AG Paderborn, Az.: 51 C 112/19
Katze als Mitbewohnerin
Die Wohnungseigentümerin verlangte von ihrer Mieterin, ihre Katze abzuschaffen. Sie berief sich auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Haltung einer Katze oder eines Hundes verboten war. Doch damit kam sie bei den Richtern nicht durch. Dieser Zusatz benachteiligt Mieter und ist deshalb unwirksam. BGH VIII ZR 168/12
Kündigung wegen Eigenbedarf
Wollen Eigentümer ihre Wohnung für einen Angehörigen nutzen, ist das normalerweise ein berechtigtes Interesse. Im vorliegenden Fall kam es zur Räumungsklage, weil der Sohn des Eigentümers in die vermietete Wohnung ziehen wollte. Beide lebten angeblich zusammen in beengten Verhältnissen. Weil sie vor Gericht aber diesbezüglich unterschiedliche Aussagen machten, wurde die Klage abgewiesen, und der Mieter darf in seinem Zuhause bleiben. LG Berlin, Az.: 63 S 192/19
Auf der Straße gibt es immer wieder Streit
Auffahrunfall wegen Taube
Bei grüner Ampel fuhr eine Autofahrerin los, als plötzlich eine Taube die Straße überquerte. Sie bremste – und schon krachte es hinter ihr. Das Gericht gab dem Auffahrenden die Alleinschuld, weil die Frau aus plausiblen Gründen bremste und der Hintermann keinen ausreichenden Abstand eingehalten hatte. AG Dortmund, Az.: 425 C 2383/18
Powerbank im Auto
Weil ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy mit der Powerbank verband, wurde er zur Kasse gebeten. Zu Unrecht! Powerbank und Ladekabel gelten nicht als elektronische Geräte im Sinne der Straßenverkehrsordnung – man ist dabei nicht so sehr abgelenkt wie beim Telefonieren. Dennoch dürfen andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. OLG Hamm, Az.: 4 RBs 92/19
Arbeitsrecht: nur keine Kündigung riskieren
Urlaubsanspruch für Erben
Stirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Er geht somit in die Erbmasse ein – die Hinterbliebenen können finanzielle Vergütung verlangen. Das gilt auch bei Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. BAG, Az.: 9 AZR 45/16
Künstliche Nägel im Job
Lange künstliche Nägel sind im Trend. Doch in manchen Berufen sind sie fehl am Platz, etwa bei der Arbeit in einem Altenheim. Die Arbeitgeberin verbot der Pflegehelferin ihre Gelnägel, das Gericht pflichtete ihr bei: Bakterien können sich darunter leichter sammeln, die Handhygiene wird beeinträchtigt, und die Bewohner sind nicht mehr ausreichend geschützt . AG Aachen, Az.: 1 Ca 1909/18
Private Päckchen bei der Arbeit
Viele Angestellte lassen sich ihre Pakete ins Büro liefern. Das ist generell erlaubt – allerdings nur, solange der Chef es nicht ausdrücklich untersagt. Es ist ratsam, sich daran zu halten. Denn ein Verstoß kann zur Abmahnung und im wiederholten Fall auch zur Kündigung führen. Existiert ein Betriebsrat, hat dieser allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Auf keinen Fall sollte man private Pakete auf Kosten des Chefs verschicken. Denn in diesem Fall ist die Kündigung sicher. LG Rheinland-Pfalz, Az.: 8 Sa 220/13
Diese Regeln sind im Winter wichtig
Rechtzeitig streuen – aber nicht rund um die Uhr
Hausbesitzer müssen im Winter in der Regel nicht vor 7 Uhr Schnee räumen, weil erst von da an vermehrt mit Fußgängern gerechnet werden muss. Es sei denn, der Eigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten. Dann kann er auch für Unfälle vor 7 Uhr haftbar gemacht werden. OLG Koblenz, Az.: 5 U 1479/14
Kalte Füße: kein Rückgaberecht für Winterschuhe
Trotz einer Schaftfütterung und Goretex- Membran bekam ein Mann in seinen neuen Winterschuhen kalte Füße. Deshalb wollte er die Schuhe zurückgeben und den Kaufpreis von 145 Euro erstattet haben. Das Gericht winkte ab: Die Ausstattung der Schuhe sei für einen Winter in Deutschland geeignet, es liege kein Mangel vor. Zudem könnten kalte Füße auch gesundheitliche Ursachen haben. AG Düsseldorf, Az.: 45 C 9929/11
Für Radfahrer gilt: Licht an und vorausschauend fahren
Wer morgens im Winter mit dem Rad zur Arbeit fährt, weiß: Da ist es finster, und das Licht am Rad sollte funktionieren. Tut es das nicht, lebt man nicht nur gefährlich, sondern trägt bei einem Unfall eine Teilschuld. OLG Hamburg, Az.: 14 U 208/16
Vorsicht: Schneeballschlacht immer auf eigene Gefahr
Schneeballschlachten machen Spaß – können aber auch ins Auge gehen. Wer dabei den „Gegner“ verletzt, muss für den Schaden aufkommen, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Auf dem Schulhof ist Schneeballwerfen in der Regel verboten. Hier kommt aber die gesetzliche Unfallversicherung für Verletzungen auf. BGH, Az.: VI ZR 212/07
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