Um die Pflege daheim zu erleichtern und eine selbstständigere Lebensführung in der Häuslichkeit zu ermöglichen, übernehmen die Pflegekassen, die bei den jeweiligen Krankenkassen angesiedelt sind, die Kosten für Pflegehilfsmittel. Ein Anspruch besteht für Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1.
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Es wird in sogenannte technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel unterschieden. Eine ärztliche Verordnung (Rezept) muss bei der Pflegekasse nicht eingereicht werden. Ein vom Versicherten gestellter schriftlicher Antrag ist ausreichend, dieser kann formlos erfolgen. Die ...