... Partnern. Denn meist werden mit dem Versorgungsausgleich Rentenpunkte vom Mann an die Frau übertragen, sodass Frauen dadurch mehr Rente erhalten, Männer weniger. Ein Neuberechnen führt oft dazu, dass weniger Rentenpunkte übertragen werden, dass Männer Rente dazugewinnen – und Frauen verlieren. Große Unterschiede zwischen ursprünglichem Versorgungsausgleich und einem Neuberechnen ergeben sich, wenn z. B.
Neu rechnen nach dem Tod des Ex-Partners
Ist ein geschiedener Ehepartner gestorben, kann der Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden, urteilte der BGH.
Kaum jemand kennt dieses BGH-Urteil: Stirbt der geschiedene Partner, der vom Versorgungsausgleich profitiert, kann der ausgleichspflichtige Ex-Partner (meist der Ex-Mann) einen Rück-Ausgleich beantragen. Um die Überprüfung zu veranlassen, reicht ein formloses Schreiben an die Rentenkasse mit der eigenen Versicherungsnummer und der des geschiedenen, verstorbenen Ex-Partners. Voraussetzungen dafür:
• Der verstorbene Ex-Partner hat eine Rente (auch aus dem Versorgungsausgleich) maximal 36 Monate erhalten.
Die Rente wird dann angepasst (§§ 37, 38 VersAusglG) und ab dem Monat des Antrags wieder ohne die Kürzung des Versorgungsausgleichs gezahlt. Eine Rückzahlung älterer Ansprüche erfolgt aber nicht. Wer also nicht handelt, verschenkt Monat für Monat Geld.
Aber auch, wenn der Ex-Partner schon länger als 36 Monate Rente bezog, besteht nach dessen Tod die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich vom Familiengericht neu berechnen zu lassen. Auch das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 466/16). Dafür gibt es zwei Bedingungen:
Der Versorgungsausgleich wurde
• nach dem 31.8.2009 durchgeführt
• und seitdem nicht mehr geändert.
Dieses Recht steht Hinterbliebenen (zum Beispiel einer zweiten Ehefrau) aber nicht zu.
Dann ist eine geringere Witwenrente durch einen Versorgungsausgleich grundsätzlich hinzunehmen.
• die geschiedene Frau vor oder kurz nach der ersten Rente verstirbt – dem Mann wurden Rentenpunkte abgezogen, die Frau profitierte davon aber gar nicht (s. o.);
• wenn es aus der geschiedenen Ehe zwei oder mehr Kinder gibt und die Ehe vor 2014 geschieden wurde. Dann erhielt nur die Mutter Entgeltpunkte der Mütterrente (s. re.), die eigentlich bei der Scheidung zu teilen gewesen wären; dem Mann wurden zu viele Punkte abgezogen.
„Der Antrag auf einen neuen Versorgungsausgleich ist sehr einfach zu stellen“
Thomas Jentsch, Rentenberater aus Waiblingen
„Der Partner, der zum Aus- gleich verpflichtet ist, kann dann einen Antrag auf Änderung beim Familiengericht stellen“, sagt Thomas Jentsch, „wenn sich eine wesentliche Änderung ergibt.“ Als wesentlich gelte, wenn der neue Ausgleichswert um 5 % abweicht.
Wichtig sei, so Jentsch, dass eine Änderung nicht automatisch erfolge, „selbst wenn durch neue Gesetze eine Abänderung mehr als eindeutig ist“. Betroffene müssten immer selbst aktiv werden.
Der Antrag selbst kann aber frühestens sechs Monate vor dem eigenen Rentenbeginn eingereicht werden, damit die Familiengerichte eine realistische Einordnung vornehmen können.
So wie bei Sabine Struck. „Mein Ex-Mann geht jetzt in Rente. Wegen unserer vier Kinder dürfte ich wohl weniger Rente bekommen.“
Lohnt der Aufwand?
Einen Versorgungsausgleich anzufechten ist aufwendig. Für geschiedene Väter kann es lohnen.
1 BEDINGUNG
Ein neu berechneter Versorgungsausgleich weicht um mindestens 5 % vom ursprünglichen Ausgleichswert ab. Der Ausgleichswert steht im Scheidungsurteil. Er wurde individuell berechnet und gibt in Euro und Cent an, welchen Wert die übertragenen Entgeltpunkte für die Rente haben.
2 BEDINGUNG
Der zu erwartende Unterschied zwischen alter und neuer Berechnung beträgt mehr als 1 % der Bezugsgröße.
Die Bezugsgröße ist ein Rechen-Wert in der Sozialversicherung und benennt das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Für 2021 liegt dieser Wert bei
pro Monat im Westen 3.290 Euro
pro Monat im Osten 3.115 Euro
Das heißt, der zu erwartende Unterschied muss mindestens betragen
im Westen 32,90 Euro
im Osten 31,15 Euro
3 LOHNT DAS?
Am 1. Juli 2014 stieg die Mütterrente um einen Entgeltpunkt. Jede Frau mit einem vor 1992 geborenen Kind erhielt damit
im Westen 34,19 Euro
im Osten 33,47 Euro
mehr eigene Rente. Dies war das Mütterrente-I-Gesetz. Seit dem 1. Januar 2019 erhalten diese Frauen durch die Mütterrente II nochmals einen halben Entgeltpunkt mehr. Die Rente stieg im Westen nochmals pro Kind
vor 1992 geboren um 17,10 Euro und im Osten nochmals um 16,74 Euro
Das heißt, allein durch Mütterrente I und II veränderten sich die Renten für Frauen erheblich.
Eine Anfechtung lohnt deshalb bei einer Scheidung
• nach 2014, aber vor 2019, bei zwei Kindern, da dadurch die geschiedene Frau im Westen 17,10 x 2 = 34,20 Euro bzw. im Osten 16,74 x 2 = 33,48 Euro mehr Rente erhält, was nicht im Scheidungsurteil berücksichtigt wurde;
• vor 2014 bereits, wenn es ein vor 1992 geborenes Kind gibt. Dann hat die Frau heute 1,5 Entgeltpunkte mehr, die eigentlich geteilt werden müssten. Dies entspricht 51,29 Euro im Westen bzw. 50,21 Euro im Osten monatlicher Rente.