Verlässt uns ein geliebter Mensch, ist die Trauer groß. Doch Abschiede sind immer Teil unseres Lebens. Gut wenn Sie in dieser Situation Hilfe von Freunden und Familie haben und die wichtigen Aufgaben und Formalitäten mit einer Person Ihres Vertrauens gemeinsam besprechen können.
? Unmittelbar nach dem Ableben:
Das wichtigste Papier, das Sie unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen benötigen, ist der Totenschein. Ohne ihn wird keine Sterbeurkunde ausgestellt und auch die Beerdigung kann nicht erfolgen. Im Krankenhaus wird der Tod gleich vor Ort bescheinigt, im Hospiz oder Seniorenheim rufen die Mitarbeiter den diensthabenden Arzt. Tritt der Tod zu Hause ein, sollten Sie ebenfalls sofort Ihren Hausarzt benachrichtigen. Ist er nicht erreichbar, können Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden.
? Angehörige benachrichtigen:
Vielleicht haben die engsten Angehörigen den Sterbenden ja bereits begleitet? Sonst sollten Sie spätestens jetzt die Angehörigen benachrichtigen und um Unterstützung bitten. Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen wie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde zusammen. Klären Sie auch, ob es eine Bestattungsverfügung des Verstorbenen gibt.
TIPP
Stehen alle Termine fest, können die Trauerbriefe bei Druckerei oder Bestatter in Auftrag gegeben werden. Traueranzeigen sind teuer. Viele wählen eine Kurzfassung des Briefs. So können Sie auf Nennung einzelner Angehörigen verzichten und schreiben „im Namen der Angehörigen“.
? Sterbeurkunde beantragen:
Am Tag nach der Ausstellung des Totenscheins sollten Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt oder Bürgeramt beantragen. Viele Kommunen bieten dieses Dokument mittlerweile auch online, so dass man es zu Hause ausfüllen und ausdrucken kann. Diese Urkunde wird in der Regel gleich mehrmals ausgefertigt, je ein Exemplar geht dann ans Einwohnermeldeamt, den Friedhof, die Rentenversicherung sowie an die Krankenkasse.
? Die Bestattung planen:
Hier stehen die Angehörigen in der Folge: Ehegatte, Kinder, Eltern finanziell in der Pflicht. Wählen Sie einen Bestatter sowie die Form der Beisetzung. Vielleicht hat der Angehörige ja sogar einen konkreten Wunsch hinterlassen oder sich in einem Gespräch zu diesem Thema geäußert? Das Bestattungsunternehmen kennt Öffnungszeiten sowie Ämter und weiß, welches Dokument nötig ist. Spätestens 36 Stunden nach dem Tod sollte die Überführung in die Leichenhalle stattfinden. Falls ein Testament vorhanden ist, sollte es beim Nachlassgericht abgegeben werden. Wer sich als Angehöriger um eine Bestattung kümmern muss, erhält übrigens Sonderurlaub, der nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird. Die Länge ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Rund um mein HAUSTIER
? Was, wenn Mieze Mist baut?
Grundsätzlich ist der Halter für Schäden verantwortlich, etwa wenn die Katze die Zierfische aus dem Gartenteich im Nachbargarten frisst. Es muss allerdings nachweisbar sein, dass die Schäden durch genau diese Katze verursacht wurden, urteilt das AG Aachen. Indizien reichen nicht aus. Man muss die Katze auf frischer Tat ertappen. Im Falle einer Lackbeschädigung sollte sogar ein DNA-Gutachten er-Wer traut so einem friedlichen Vierbeiner einen Lackschaden zu? stellt werden, das jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Katze zwar auf dem Auto des Klägers gewesen sein kann, es aber fraglich ist, ob sie den Schaden verursacht hat (Az. 5 C511/06)
? Katzennetz ist erlaubt:
Wer in der Wohnung Katzen hält, darf ein Netz auf dem Balkon anbringen, wenn es die Bausubstanz erlaubt (AG Tempelhof-Schöneberg Az. 18 C 336/19).
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So ruhen unsere Lieben in Frieden
1 Wunsch des Verstorbenen: Es ist für die Hinterbliebenen eine große Hilfe, wenn der Partner bei Lebzeiten schon festgelegt hat, welche Art von Bestattung er sich wünschen würde. Doch oftmals ist das nicht der Fall. Dann fällt diese Aufgabe den Hinterbliebenen zu. Nicht ganz einfach, denn es gibt heutzutage ein großes Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten. Immer mehr Menschen wünschen sich keine übliche Grabstätte auf dem Friedhof, sondern eine Alternative in der Natur.
Es ist für die Hinterbliebenen eine große Hilfe, wenn der Partner bei Lebzeiten schon festgelegt hat, welche Art von Bestattung er sich wünschen würde. Doch oftmals ist das nicht der Fall. Dann fällt diese Aufgabe den Hinterbliebenen zu. Nicht ganz einfach, denn es gibt heutzutage ein großes Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten. Immer mehr Menschen wünschen sich keine übliche Grabstätte auf dem Friedhof, sondern eine Alternative in der Natur.
2 Erdbestattung: Unsere traditionelle, christliche Bestattungsform seit vielen Jahrhunderten: Hier entscheiden Sie sich für einen Friedhof, die Grabstätte sowie den Grabstein. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte liegt – je nach Kommune – bei 20 oder 30 Jahren. Anonyme Bestattungen sind als Sargbeisetzungen nicht auf allen Friedhöfen möglich.
3 Feuerbestattung: Sie ist Grundlage für viele Bestattungsformen, etwa für die Urnenbeisetzung, die Waldoder Baumbestattung, die Ascheverstreuung, die anonyme Beisetzung sowie die Seebestattung. Heutzutage entscheiden sich fast 70 Prozent aller Bürger für die Feuerbestattung.
4 Baumbestattung: Ruhe- oder Friedwälder forste werden immer beliebter. Hier wird die Urne in freier Natur bestattet. Das Abholzen des Baumes ist für 99 Jahre verboten.