Die Grundsätze zur Entscheidung sollen auch für den Hufschmied gelten
Grobe Behandlungsfehler beim Hufschmied können zu Schadensersatzansprüchen führen
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Wenn es in einem Prozess um Schadensersatzansprüche gegen einen Tierarzt geht, hängt die Entscheidung oft davon ab, ob ein grober Behandlungsfehler festzustellen ist. Die dazu entwickelten Grundsätze sollen nach einer Entscheidung des OLG Köln auch für den Hufschmied gelten. Der Kläger des vom OLG entschiedenen Rechtsstreits war Eigentümer eines bis zur Klasse „S“ erfolgreichen Springpferdes. Der ...