In der Landwirtschaft wird sie gern als räumlich und zeitlich flexible Form des Ausgleichs von Eingriffen gesehen, die Flächen nicht längerfristig dem Ackerbau entziehen – im Naturschutz hingegen kritisch beäugt ob ihrer tatsächlichen Wirksamkeit: die produktionsintegrierte Kompensation, kurz PIK. Seit mehr als zehn Jahren wird sie in § 15 Abs. 3 BNatSchG geregelt. Sie setzt genau dort an, wo die Defizite des Naturschutzes besonders groß sind: in der Agrarlandschaft. Und doch werden PIK nur zögerlich eingesetzt. Zu Recht?
ERHEBLICHE AUFWERTUNG NÖTIG
Die Landschaftsplanerin Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt stellt mit ihrem Team in dieser Ausgabe die Ergebnisse eines Forschungsprojekts vor, in dem sie PIK- Maßnahmen im Leipziger Umland erprobten und monitorten: Blühstreifen und -flächen, Acker brachen, Feldlerchenfenster, Lichtstreifen, Acker randstreifen mit erweitertem Saatreihenabstand, Extensiväcker sowie die Etablierung von Extensivgrünland durch Mahdgutübertrag und angepasste Bewirtschaftung. Vor allem mehrjährige Blühstreifen, die fortlaufend gepflegt werden, sind wirksam. Andere Maßnahmentypen scheinen nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen als PIK sinnvoll. Das führt zu dem Schluss, dass klare Mindestanforderungen je Typ zu definieren sind. Die Autorinnen und Autoren unterstreichen, dass durch PIK eine erhebliche Aufwertung von Natur und Landschaft erreicht werden müsse, die erst gegeben sei, wenn mehrere Funktionen des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild verbessert werden können – also etwa auch Boden- und Gewässerschutz profitieren. Erkennbarkeit, Kontrollierbarkeit, eine naturschutzfachliche Begleitung und Kontinuität sind weitere Kriterien.
Bildquelle: Naturschutz und Landschaftsplanung, Ausgabe 10/2021
Prof. Dr. Eckhard Jedicke
E-Mail: nul@jedicke.de
Twitter: @EckhardJedicke
www.nul-online.de
DAUERHAFTE BEGLEITUNG VOR ORT
Die Ergebnisse der Studie bestätigen, dass die Planungs- und Naturschutzpraxis die PIK zu Recht mit Vorsicht betrachtet. Professionell geplant, umgesetzt und langfristig begleitet, insbesondere in einem Verbund an Maßnahmen, bieten sie dennoch Potenzial. Und das erfordert eine Institution als Maßnahmenträger vor Ort, die sich langfristig und intensiv um die komplexe Begleitung kümmern kann. Das können zum Beispiel Stiftungen oder Landschaftspflegeverbände sein. Die Ergebnisse unterstreichen zudem die Notwendigkeit einer flächendeckenden Naturschutzberatung für die Landwirtschaft. Damit könnte gewährleistet werden, dass die Umsetzung von PIK in Kombination der Nutzung von Agrarumweltprogrammen Hand in Hand geht und Synergien bewirkt. Denn um Agrarlandschaften wirksam aufzuwerten, bedarf es des Klotzens statt Kleckerns.
MEHR FAUNISTISCHE ASPEKTE BEI DER FFH-UMSETZUNG
Um den Schutz von Arten geht es in den beiden anderen wissenschaftlichen Beiträgen. Werner Kunz und Zoé Therese Brosig zeigen für zwei Tagfalterarten, dass die FFH-Lebensraumtypen stärker floristisch als faunistisch definiert sind. Notwendige Habitatcharakteristika wie Nährstoffarmut, frühe Sukzessionsstadien und Störstellen mit Offenboden werden vernachlässigt – ein Problem, das sich in der Naturschutzpraxis immer wieder zeigt. Es muss deshalb aber nicht zwingend die EU-Richtlinie geändert werden, wohl aber das Interpretation Manual der Europäischen Kommission und die Umsetzungsleitfäden auf nationaler Ebene. Und nachzulesen sind technologische Entwicklungen, die beim Vollzug artenschutzrechtlicher Festlegungen aus der Genehmigung von Windkraftanlagen helfen könnten: bei der Kontrolle von Abschaltalgorithmen, um die Mortalität von Vögeln und Fledermäusen zu verringern.
MANUSKRIPTE ONLINE EINREICHEN
Naturschutz und Landschaftsplanung ist einen Schritt digitaler geworden: Ab sofort reichen Sie Ihre Manuskripte für die einem Peer-Review-Verfahren unterzogenen wissenschaftlichen Beiträge bitte grundsätzlich online ein. Auch das Begutachtungsverfahren wird über den Editorial Manager abgewickelt. Damit wollen wir die Arbeitsabläufe vereinfachen und beschleunigen. Die Adresse lautet: https://www.editorialmanager.com/nulp/default.aspx Alle Texte und Illustrationen für den aktuellen Heftmantel senden Sie bitte per E-Mail an die Pool-Redaktion in Stuttgart: jschenkenberger@ulmer.de
WEBCODE & QR-CODE
Bildquelle: Naturschutz und Landschaftsplanung, Ausgabe 10/2021
Wenn ein Artikel mit einem Webcode oder einem QR-Code versehen ist, können Sie online auf weitere Informationen zugreifen. Dazu tippen Sie den Webcode, beispielsweise NuL3986, in die Suchmaske auf unserer Website ein. Den QR-Code können Sie mit einer ent sprechenden App auf Ihrem Smartphone scannen. Dann gelangen Sie direkt zu der hinterlegten Information.
NEWSLETTER
Bildquelle: Naturschutz und Landschaftsplanung, Ausgabe 10/2021
Abonnieren Sie auf nul-online.de den kosten freien monatlichen NuL-Newsletter. So bleiben Sie beim Thema Naturschutz und Landschaftsplanung auf dem Laufenden. Wir informieren Sie über wichtige Branchennews und aktuelle Fachthemen. Falls Sie die Zeitschrift abonniert haben, können Sie alle Artikel bereits vor der Veröffentlichung des Hefts im Archiv einsehen – und ebenso sämtliche Beiträge aus zurückliegenden Jahren.