... die Wohnung kalt …
Mangel & Mondpreise
Noch sind das Einzelfälle, doch die Lage droht sich zu verschärfen, da rund 250.000 Fachkräfte fehlen. Und der Bauboom tut ein übriges. „Probleme mit Handwerkern sind bei uns ein Dauerbrenner“, bestätigt Carolin Semmler, Verbraucherzentrale NRW. „Neben Beschwerden über mangelhafte Leistung geht es oft um überhöhte Rechnungen.“ Geben zu wenig Betriebe ein Angebot ab, langt der Rest schon mal kräftig zu: Fehlt Konkurrenz, kann man Mondpreise verlangen, im Branchenjargon heißt das „Abwehrangebot“.
Großauftrag & Notfall
Zudem werden große und gewinnträchtige Einsätze bevorzugt. Wer den Installateur nur für einen tropfenden Wasserhahn braucht, sucht umsonst. Was also tun? „Fragen Sie im Bekanntenkreis, ob jemand einen Betrieb empfehlen kann“, rät Juristin Semmler. „Im Notfall schicken viele trotz voller Auftragsbücher Mitarbeiter vorbei.“ Doch Vorsicht: „Fragen Sie auch hier vorher nach den Kosten für den Einsatz und die Anfahrt“, rät die Rechtsanwältin. „Manche Notdienste nutzen die Situation aus und verlangen überhöhte Preise.“ Semmlers Tipp: „Erscheint Ihnen die Forderung zu hoch? Lieber zuerst nur eine Anzahlung leisten und die Rechnung prüfen lassen.“ Dabei hilft zum Beispiel die Schlichtungsstelle der örtlichen Handwerkskammer.
Baumarkt & Auktion
Auch Baumärkte vermitteln Fachleute. Und bei Vorhaben mit Planungsvorlauf hilft eine Handwerker-Auktion, Geld zu sparen – etwa über my-hammer.de und bauarbeit.de. Dafür muss man den Auftrag beschreiben und einen Startpreis festlegen: Unterstützung bieten die Anbieter-Hotlines. Wichtig vor dem Zuschlag: Nach der Qualifikation fragen, im Zweifel über die Handwerkskammer.
KLEMPNER
FLIESENLEGER
INSTALLATEUR
HEIZUNGSBAUER
Tipps für Aufträge und Gewährleistung
Angebot Je konkreter Sie den Auftrag beschreiben, desto aussagekräftiger ist der Kostenvoranschlag. Versuchen Sie, mindestens drei zu bekommen. Die sind zwar unverbindlich, doch der Rechnungsbetrag darf später höchstens 15 bis 20 Prozent darüber liegen.
Legal Vergeben Sie keine Aufträge „unter der Hand“: Schwarzarbeit ist illegal! Und bei Pfusch gibt’s dann oft Ärger um Nachbesserungen.
Gewähr Ist die Arbeit mangelhaft, haben Kunden ein Recht auf Mängelbeseitigung – innerhalb von zwei Jahren für normale Werkleistungen, bei Bauwerken innerhalb von fünf Jahren.
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