Vom Sparguthaben bis zur Witwenrente – wie Richter in umstrittenen Fällen entschieden haben, lesen Sie hie
Mit einer ausreichenden Rente lässt sich der Ruhestand entspannt genießen
1 Guthaben darf nicht gepfändet werden
Eine Frau meldet Privatinsolvenz an. Als der Insolvenzverwalter ihren Riester-Vertrag einziehen will, klagt sie – mit Erfolg! Die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden: Das angesparte Guthaben ist nicht pfändbar, sobald der Sparer dafür staatliche Zulagen beantragt und diese auch bekommen hat.
(Az. IX ZR 21/17)