FOTORECHT
Wenn Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Fotos entstehen, liegt das nicht selten daran, dass sich mindestens eine der beteiligten Seiten mit der Gesetzeslage nicht auskennt. Betroffen sind nicht nur Fotoamateure, die leichtsinnig mit (Bild-)Rechten umgehen, sondern auch gestandene Profis. Selbst ohne böse Absicht kann sich so ein Fall für das Gericht entwickeln, der sich leicht hätte verhindern lassen. Im zweiten Teil unserer Miniserie erläutert unser Fotorechtsexperte Dr. Endress Wanckel vier Themenbereiche, über die jeder Fotograf Bescheid wissen sollte.
NATUR-UND TIERFOTOGRAFIE
In der Natur darf grundsätzlich frei fotografiert werden. Ausnahmen bestehen bei Privatgeländen, militärischen und anderen sicherheitsrelevanten Anlagen, insbesondere Sperrgebieten. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in § 109g StGB für das sogenannte „sicherheitsgefährdende Abbilden von militärischen Anlagen ...