Gesetzliche Rente erhält fast ein Drittel der staatlichen Zuschüsse, die aber vor allem von Arbeitgebern finanziert werden.
Noch nie wurde in Deutschland so viel Geld für Soziales ausgegeben: 1.040 Mrd. Euro wurden 2019 für Rente, Krankenkassen, Familien, Arbeitslosengeld usw. ausgegeben. Zum Vergleich: 2010 waren es nur 771 Mrd. Euro. Das meiste Geld verschlingt die gesetzliche Rentenversicherung mit 330 Mrd. Euro pro Jahr. Finanziert wird das Sozialsystem zuerst von den Arbeitgebern - diese bezahlen fast 35 % der Ausgaben und damit auch mehr als staatliche Stellen mit 32,8 %. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Steffen Kampeter warnt bereits, dass der Sozialstaat nicht dauerhaft schneller ausgebaut werden kann, als die Wirtschaft wächst. Hintergrund: In den letzten fünf Jahren wuchsen die Sozialausgaben viermal stärker als die Wirtschaftsleistung.
Viele Rentner haben ein sorgenfreies Leben, weil der Staat zusätzlich viele Milliarden ausgibt.
Unsoziales Deutschland? Sozialausgaben in Mrd. Euro Quelle: Bundesarbeitsministerium
Auch drohende Insolvenz zählt
Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und der Arbeitgeber begründet dies mit drohender Insolvenz, zählt die Arbeitslosigkeit doch als Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte, so das Bundessozialgericht (B 5 R 8/16 R). Es genüge, wenn die Kündigung mit einer möglichen Pleite verknüpft sei; die tatsächliche Insolvenz müsse nicht erfolgt sein. Das Urteil hilft vielen Arbeitnehmern, die über Arbeitslosigkeit in Rente gehen.
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