... Silikonbackmatten und eine Teflon-Dauerbackfolie.
Das Ergebnis: Alle Backpapiere können wir empfehlen. Zwölf sind „sehr gut“; Schönheitsfleck bei den sieben „guten“: Die Anbieter loben sie – trotz Beschichtung – als kompostierbar aus. Die Silikonmatten erreichen alle „sehr gut“. Die Teflonfolie hingegen rasselt mit „ungenügend“ durch.
Backpapier gehört nicht in die Biotonne
Alle Backpapiere im Test sind bis auf eine Ausnahme mit Silikon beschichtet. Der synthetische Kunststoff sorgt aufgrund seiner wasserfesten und fettdichten Eigenschaften dafür, dass der Teig nicht anhaftet. Für die Nutzung in der Küche ist das in Ordnung. Es gibt allerdings ein Umweltund Entsorgungsproblem: Silikone sind sehr langlebig; sie bauen sich kaum ab und reichern sich in Organismen und der Nahrungskette an. Silikonverbindungen wurden schon in Seevögeln, Walen und in der Leber von Arktisfischen nachgewiesen.
Insofern ist es vollkommen unverständlich, warum sieben Produkte im Test als „kompostierbar“ ausgelobt sind. Über den Hauskompost oder Biomüll gelangen die Verbindungen früher oder später in die Nahrungskette. Für die aus ÖKO-TEST- Sicht falsche Auslobung ziehen wir Noten ab. Silikonbeschichtetes Backpapier hat in der Biotonne nichts zu suchen.
Das sieht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Interessenvertretung der kommunalen Versorgungsund Entsorgungswirtschaft, so. Eine Sprecherin teilte uns auf Anfrage mit: „Solches Backpapier ist schwer beziehungsweise kaum zu recyceln und auch schwer biologisch abbaubar – es gehört in den Restmüll.“
Silikonmatte schlägt Teflonfolie
Eine Alternative zu Backpapier: wiederverwendbare Folien und Matten. An den vier getesteten Silikonbackmatten haben wir nichts zu kritisieren. Anders sieht es mit den Städter 2 Dauer-Backtrennfolien, 40 × 33 cm aus Teflon aus. Darin analysierte das Labor Perfluoroktansäure (PFOA) über dem in der EU zulässigen Grenzwert. Die Folie hätte so gar nicht mehr verkauft werden dürfen.
Die Industrie nutzte PFOA wegen ihrer Antihafteigenschaften viele Jahre in Beschichtungen von Pfannen mit Teflon (PTFE). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet PFOA als reproduktions- und lebertoxisch. Die Substanz ist sehr langlebig und reichert sich in der Umwelt an. Außerdem steht sie im Verdacht, hormonelle Wirkungen zu haben. Wir werten streng um fünf Noten auf „ungenügend“ ab.
„Eine gute Alternative zu Papier sind Backmatten aus Silikon.“
Vanessa Christa ÖKO-TEST-Redakteurin
Unkaputtbar Mit allen Produkten im Test, also egal ob Papier, Matte oder Folien, können Sie backen, ohne befürchten zu müssen, dass die Hitze sie ruiniert. Ein Labor prüfte sie alle für uns in einem Praxistest auf ihre Hitzebeständigkeit. Dafür mussten sie eine Stunde lang in den Backofen. Ergebnis: Sie wiesen keine Beschädigungen auf. Bei den Backpapieren gab es lediglich Verfärbungen.
Ab in den Restmüll damit!
Warum nicht ins Altpapier?
Die Beschichtung macht Backpapier stark wasserabweisend. Das erschwert beim Papierrecycling das notwendige Herauslösen der Fasern. Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin. Die Interes senvertretung der Entsorgungsbetriebe empfiehlt deshalb, Backpapier nicht in die Altpapiersammlung, sondern in den Restmüll zu geben. Wenn es mit Öl-und Speiseresten verunreinigt ist, gehört es ohnehin nicht in die Altpapiertonne.
Warum nicht in die Biotonne?
Backpapier ist meist mit einer Emulsion aus Silikonen beschichtet. Die synthetischen Verbindungen sind sehr langlebig und in der Umwelt schwer abbaubar. Sie lagern sich an Staub und Sedimenten ab und reichern sich in Organismen und der Nahrungskette an. Auslobungen wie „kompostierbar“ und „biologisch abbaubar“ sind deshalb aus ÖKO-TEST-Sicht nicht umweltgerecht. Hinter dem Label OK Compost, das manche Backpapiere tragen, steht ein privatwirtschaftliches freiwilliges System. Die Norm EN 13432, mit denen manche gekennzeichnet sind, bezieht sich lediglich auf die Summe aller Inhaltsstoffe. Sie sagt nichts darüber aus, ob einzelne oder gering darin vorhandene Stoffe abbaubar sind.
Wir haben 24 Backunterlagen eingekauft und in die Labore geschickt: 19 herkömmliche Backpapiere, vier Silikonbackmatten und eine Teflon-Dauerbackfolie.
Ein Labor untersuchte die Backpapiere für uns auf die gesundheitsschädlichen Chlorpropanole 3-MCPD und 1,3-DCP, die als Kontaminanten aus den bei der Papierherstellung eingesetzten Nassverfestigungsmitteln entstehen können, sowie auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).
Letztere können wegen ihrer wasser-, fettund schmutzabweisenden Eigenschaften in der Beschichtung der Backpapiere zum Einsatz kommen.
Die Silikonmatten und die Teflonfolie ließen wir unter anderem auf Weichmacher, Flammschutzmittel, Phenole und flüchtige Verbindungen analysieren.
Bei den Silikonprodukten wollten wir zusätzlich wissen, ob darin problematische Siloxane, Peroxide und zinnorganische Verbindungen stecken; bei der Teflonfolie, ob sie PFAS enthält.
Laborexperten prüften alle Produkte in einem Praxistest auf ihre Hitzebeständigkeit. Sie kamen eine Stunde lang in den Ofen – bei einer Temperatur von 20 Grad Celsius über der vom Hersteller empfohlenen Maximal temperatur oder bei 250 Grad, falls eine solche Temperaturangabe fehlte. Sie durften danach keine Beschädigungen aufweisen. Ferner ließen wir alle Produkte auf Schwermetalle und die Verpackungen auf chlorierte Verbindungen wie PVC oder PVDC überprüfen.
Fett gedruckt sind Mängel. Abkürzungen: PFOA = Perfluoroktansäure Glossar: Erläuterungen zu den untersuchten Parametern finden Sie auf Seite 190. Anmerkungen: 1) Weiterer Mangel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten (hier: „lebensmittelecht nach den gesetzlichen Vorschriften“ oder „lebensmittelrechtlich unbedenklich“). 2) Weiterer Mangel: Auslobung „kompostierbar“ auf der Verpackung bei einem silikonbeschichteten Backpapier. 3) Weiterer Mangel: Auslobung „kompostierbar“ bei keiner Angabe zur Beschichtung des Papiers. 4) Laut Anbieter wird die Herstellerangabe zu Euco GmbH angepasst, das Produkt bleibe jedoch unverändert. 5) Laut Anbieter wird die Auslobung „kompostierbar“ ab Mitte/Ende Dezember von den Produkten entfernt.
Legende: Produkte mit dem gleichen Gesamturteil sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Mess-unsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um fünf Noten: ein Untersuchungsergebnis an PFOA, das die nach Verordnung (EU) 2019/1021 festgelegte Höchstmenge von 0,025 mg/kg in Erzeugnissen überschreitet (in der Tabelle „PFOA über Grenzwert“). Zu einer Abwertung um eine Note führt: keine Angabe zur Beschichtung des Backpapiers, wenn dieses als kompostierbar bezeichnet wird. Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führt zur Abwertung um zwei Noten: Auslobung „kompostierbar“, wenn das Backpapier mit Silikon beschichtet ist, falls ein solches Papier noch nicht unter den Inhaltsstoffen wegen keiner Angabe zur Beschichtung abgewertet wurde. Zur Abwertung um eine Note führt: Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Auslobung als „lebensmittelrechtlich unbedenklich“ oder „lebensmittelecht nach gesetzlichen Vorschriften“. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen „nein“, bedeutet das „unterhalb der Bestimmungsgrenze“ der jeweiligen Testmethode. Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „befriedigend“ oder „ausreichend“ ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das „gut“ ist, verschlech-tert das Gesamturteil nicht. Testmethoden und Anbieterverzeichnis finden Sie unter oekotest.de/M2111 Einkauf der Testprodukte: August 2021.
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