• Einhelliges Urteil der Pra- xistester: „Überwiegend sind die Räder lieblos und billig produzierte Massenware, viele Details sind nicht kindgerecht.“ Schärfere Sicherheitsnormen seien unbedingt notwendig. Nur ein „gutes“ Modell können wir empfehlen. In der Schadstoffprüfung kommt es noch schlimmer: Alle Räder fallen mit „ungenügend“ durch.
• Bereits nach acht Testkilo- metern brach im Praxistest ein Rahmen. Auf dem Rollenprüfstand beluden wir die Räder mit 100 Kilo. Einige Hersteller kritisierten dies, weil solche Belastungen im normalen Gebrauch nicht entstehen würden. Aus unserer Sicht reicht es aber nicht, wenn ein Kinderrad nur minimalsten Anforderungen ge - nügt.
• Auch in puncto Bremsen gab es Defi zite: Teilweise sind nicht kindgerechte Felgenbremsen (V-Breaks) verbaut, die äu- ßerst aggressiv zupacken. In drei Fällen kann beim Bremsen das Vorderrad blockieren und das Kind zu Fall bringen.
• Die Mängelliste in den Teil- prüfungen Stabilität und Montagequalität ist lang: Bei zwei Dritteln der Räder war der Prallschutz am Lenkergriff nach dem Falltest durchgestoßen. Da Kinder bei einem Sturz häufi g mit dem Körper auf den Lenker fallen, vergrößert dies die Gefahr, dass sie sich verletzen.
Teilergebnis Stabilität: Zu einer Abwertung um drei Noten führt: einer oder mehrere schwere Mängel (Pedal gebrochen nach seitlichem Umfallen/Lenkergriffe nach Falltest durchgestoßen/Verbiegung der Gabel nach Frontalstoß größer als zehn Millimeter). Zu einer Abwer- tung um eine Note führt: ein leichter Mangel (Gummibelag löst sich von den Stützrädern/Glocke ist defekt vor Ende der Mindestprüfzeit von 60 Minuten). Teilergebnis Rollenprüfstand: Zu einer Abwertung um fünf Noten führt: ein sicherheitsgefährdender Schaden in der ersten Hälfte der Prüfstrecke (Bruch des Hauptrahmens/Bruch des Hinterbaus am Tretlager). Zu einer Abwertung um vier Noten führt: Abbruch wegen Instabilität in der ersten Hälfte der Prüfstrecke. Zu einer Abwertung um drei Noten führen: a) sicherheitsgefährdender Schaden in der zweiten Hälfte der Prüfstrecke (Hinterbau am Ausfallende gebro- chen); b) Gepäckträger gebrochen in der 1. Hälfte der Prüfstrecke und nach Umbau weitergelaufen bis Ende Prüfstrecke. Testergebnis Schadstoffprüfung: Zur Abwertung um fünf Noten führt: mehr als 0,1 Prozent der in Babyartikeln und Kinderspielzeug gesetzlich reglementierten Phthalate DEHP und/oder DINP. Zur Ab- wertung um vier Noten führen: a) ein stark erhöhter Gehalt von mehr als 250 μg/kg Dibutylzinn (DBT) und/oder ein stark erhöhter Gehalt von mehr als 250 μg/kg Tributylzinn (TBT) und/oder ein stark erhöh- ter Gehalt von mehr als 2.500 μg/kg anderer zinnorganischer Ver- bindungen; b) ein stark erhöhter Gehalt von mehr als 1.000 μg/kg polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein erhöhter Gehalt von mehr als 100 mg/kg bis 1.000 mg/kg der in Babyartikeln und Kinderspielzeug gesetzlich reglementierten Phthalate Diethylhexylphthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP), Butylbenzylphthalat (BBP), Diisononylphthalat (DINP), Diisodecylphthalat (DIDP) und Di-n-octylphthalat (DNOP); b) ein erhöhter Gehalt von mehr als 1.000 mg/kg Diisobutylphthalat (DIBP), falls nicht bereits wegen DEHP über dem Toleranzwert von 0,1 Prozent um vier Noten abgewertet wurde; c) ein erhöhter Gehalt von 25 μg/kg bis 250 μg/kg an Dibutylzinn (DBT). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe im Produkt; b) DINCH, falls nicht bereits wegen erhöhter Gehalte an gesetzlich reglementierten Phthalaten um zwei Noten abgewertet wurde; c) DEHA, falls nicht bereits wegen gesetzlich reglementierter Phthalate abgewertet wurde. Das Gesamturteil setzt sich aus dem Testergebnis Praxisprüfung (70 Prozent) und dem Testergebnis Schadstoffprüfung (30 Prozent) zusammen. Testmethoden: Praxisprüfung: Anforderungen auf der Basis DIN EN 14765, teilweise modifiziert und ergänzt. Eigene Testanforderungen wurden formuliert. Maßstab ist der aktuelle Stand der Sicherheits- technik unter Einschluss der Tatsache, dass Kinderspielräder nicht in erster Linie durch Gewicht und Körperkraft zerstört werden, sondern durch Fehlgebrauch, Umfallen, durch Fahren gegen Hindernisse und Überladen. Hauptmaße, Verstellbereiche, Rahmenwerkstoff, Prüfzeichen: Sichtprüfung auf der Basis von DIN EN 14765, ange- wendet auf Kinderspielräder (wie auch im Weiteren). Benutzerinfor- mation (Layout, Vollständigkeit des Inhalts, Bezug auf das Produkt Kinderspielrad, Verständlichkeit, nötige Warnhinweise deutlich, Wartungs- und Pflegehinweise vorhanden, Anleitung zur Benutzung eines Kinderspielrads): Sichtprüfung auf vorhandene Kundeninfor- mationen auf Basis von DIN EN 14765, darüber hinaus Sichtprüfung des Layouts auf Übersichtlichkeit. Außenkonturen: 1. Abtasten mit den Händen nach scharfen Ecken und Kanten, Quetsch- und Scherstellen, gefährlich hervorstehenden Enden auf der Basis von EN 71 sowie DIN EN 14765. 2. Sichtprüfung auf Ausstattung mit Lenkergriffen mit Prallschutz (Mindestdurchmesser 40 Millimeter). Montagequalität: 1. Abzugsprüfung Handgriffe (mit einer Abzugskraft von 70 Newton), Befestigung und Greifweite des Handbremshebels (maximaler Handbremshebelabstand darf eine Länge von 75 Milli-metern nicht überschreiten), Überprüfung der Verschraubungen und Klemmverbindungen sowie der Ausfallsicherung am Vorderrad auf der Basis von DIN EN 14765. 2. Über DIN EN 14765 hinaus wurde durch Sichtprüfung festgestellt, ob die Bremsgegenhalterschelle am Hinterrad zu viel Spiel hat. Außerdem wurde geprüft, ob eine Gefähr- dung durch die Kombination eines instabilen Vorderradschützers mit einem grobstolligen Reifen besteht. 3. Sichtprüfung auf eine Trag- lastkennzeichnung am Gepäckträger nach Anforderungen der DIN 79121. 4. Gitterschnittprüfung Lack gemäß DIN 53151. Bremsen: statische Belastbarkeiten Hand- und Fußbremse. Die Bremse wurde durch Abzug geprüft in Anlehnung an DIN EN 14765. Bremsver- zögerung Vorderrad und Hinterrad bei trockenem Untergrund auf dem Rollenprüfstand in Anlehnung an DIN EN 14765. Handhabung: 1. Verstellbarkeit des Handbremshebels, Bodenfreiheit bei seitlicher Neigung, Zehenfreiheit am Vorderrad auf Basis von DIN EN 14765. 2. Über DIN EN 14765 hinaus: Verstellbarkeit Sattel und Lenker, Messung Spurversatz. Stabilität: 1. Stützräder, Sattelabzugsprüfung mit je 40 Kilogramm Belastung vorne und hinten nach DIN EN 14765. 2. In Anlehnung an DIN EN 14765: Frontalschlag auf dem Pendelschlagwerk gegen die Vorderachse mit je einmal 20 und 30 Newtonmetern. 3. Über die DIN EN 14765 hinaus: Seitliches Fallenlassen des Rades aus dem Stand auf einen Betonboden, je 50 Mal rechts und links. 4. Überlast statisch mit zehn Mal 120 Kilogramm auf Basis der DIN 79100. 5. Fallenlassen des Lenkers 3 Mal mit zehn Kilogramm Zusatzgewicht aus 250 Millimetern Höhe auf eine Prallplatte in Anlehnung an die BMX-Norm. 6. Glockentest mit 30.000 Anschlägen und einer Dauer von sechs Stunden nach DIN/ ISO 7636. Rollenprüfstand: dynamische Belastung auf dem Rollenprüfstand in Anlehnung an DIN 79100 mit einer Beladung von 100 Kilogramm verteilt an Lenker, Sattel, Pedalen und Gepäckträger auf einer Prüfstrecke von 200 Kilometern (entspricht etwa 5.000 km in der Praxis), durchmischte Belastungszyklen mit Geschwindigkei- ten zwischen drei und zwölf Kilometern pro Stunde und Fahrbahn-stößen durch Leisten mit einer Höhe von maximal 18 Millimetern. Schadstoffprüfung: Es wurde jeweils eine Mischprobe aus Len- kergriff, Sattel und Aufprallschutz im Verhältnis 2:1:1 analysiert. Phthalate/weitere Weichmacher: GC/MSD. Zinnorganische Verbin- dungen: ETOH, NA-DDTC, NABET4, Hexan, GC-AED. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): GC-MSD; getestet wurde auf 24 PAK nach EU/EPA. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe im Produkt: Beilsteintest. Erstveröffentlichung: ÖKO-TEST-Magazin 5/2009. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben, sofern sich aufgrund neuer wissen- schaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder ÖKO-TEST neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt hat.